Dieser Fall beschäftigt sich mit der Rückforderung von Subventionen. Es geht um Arten von Subventionen, die Problematik des Leistungsbescheides sowie den Vorbehalt des Gesetzes.
Die Lösung zu diesem Fall wird am 27.08.2018 zur Verfügung gestellt!
Den größten Lerneffekt erzielt Ihr, wenn Ihr erstmal versucht, den Fall durchzulösen, um dann mit der Lösung den Lernerfolg zu überprüfen und Lücken zu schließen.
Fall 3 – Die Pressesubvention
Das Land NW stellt Fördermittel für Zeitungsverlage zur Verfügung. Aus diesem Förderfond erhält der Verleger V für die von ihm herausgegebene Tageszeitung die Zusage eines zinslosen Darlehens in Höhe von 500.000 € für das Jahr 1997.
Die Vergabe ist nicht gesetzlich geregelt, der Landtag hat aber im Haushaltsplan die Bereitstellung der Mittel zum Zweck des Erhaltes der publizistischen Meinungsvielfalt beschlossen und die Aufstellung der Vergaberichtlinien dem Wirtschaftsministerium überlassen. Die Förderung soll durch die Gewährung von zinslosen Darlehen erfolgen. Für die Vergabe der Mittel ist ebenfalls das Wirtschaftsministerium zuständig. Dieses soll auf entsprechenden Antrag der Verlage hin die Mittel zuteilen und die erforderlichen Darlehensvereinbarungen treffen.
Verleger Z, der ebenfalls in NW eine Tageszeitung herausbringt, ist der Auffassung, dass die Vergabepraxis insgesamt rechtswidrig ist und die Vergabe an V, mit dem er seit Jahren in heftiger Konkurrenz steht, den Wettbewerb verzerrt. Auf eine Subventionierung seines eigenen Betriebes kommt es ihm dabei nicht an. Er will lediglich, dass V nicht in den Genuss der Vergünstigung kommt. Er klagt daher ohne Vorverfahren unter Einhaltung der Klagefrist vor dem VG gegen die Darlehenszusage an V. Hat die Klage Aussicht auf Erfolg?