Dieser Fall beschäftigt sich mit dem Problem einer vorbeugenden Unterlassungsklage vor dem Hintergrund straßenrechtlicher Sondernutzungserlaubnis und dem Landesimmissionsschutzgesetz.
Die Lösung zu diesem Fall wird am 10.09.2018 zur Verfügung gestellt!
Den größten Lerneffekt erzielt Ihr, wenn Ihr erstmal versucht, den Fall durchzulösen, um dann mit der Lösung den Lernerfolg zu überprüfen und Lücken zu schließen.
Fall 5 – Musikantenstadel in der Innenstadt
Rechtsanwalt R hat seine Kanzlei in einem Bürohaus innerhalb der Fußgängerzone der kreisfreien Großstadt G in NRW. Auf dem Platz vor der Kanzlei fanden in den letzten Jahren mehrfach mit Musikdarbietungen verbundene Werbeveranstaltungen verschiedener Wirtschaftszweige statt, wodurch sich R erheblich in seiner Arbeit gestört fühlte. Außerdem werden auf dem Platz regelmäßig ab 4 Wochen vor Wahlen Kundgebungen politischer Parteien abgehalten, bei denen die Redner Megaphone benutzen und zum Anlocken des Publikums die Darbietungen mit instrumentaler Musik untermalen.
Nachdem R sich gerade wieder durch die Blasmusikveranstaltungen der „Deutschen Weinwoche“ belästigt gefühlt hat, von denen er vorher nichts erfahren hatte, wendet er sich an die Stadtverwaltung G. Dort erklärt man ihm, man wolle auch weiterhin für gelegentliche Werbe- und Wahlveranstaltungen die erforderlichen Sondergenehmigungen nach Straßenverkehrsrecht und Immissionsschutzrecht erteilen. Es würden stets nur Veranstaltungen der abstrakten Wirtschaftswerbung mit Musikdarbietungen gestattet, nicht jedoch eine Firmenwerbung. Der genaue Zeitpunkt der Veranstaltungen könne nicht vorhergesagt werden, da dies von den jeweils eingehenden Anträgen abhänge.
Daraufhin erhebt R Klage beim VG mit dem Antrag, der Stadt G zu untersagen, zukünftig Erlaubnisse für kommerzielle oder politische Werbeveranstaltungen mit Musik oder mit Megaphonbenutzung auf dem betreffenden Platz zu erteilen.
Prüfen Sie die Erfolgsaussichten der Klage, ggf. die Begründetheit in Form eines Hilfsgutachtens.