Dieser Fall beschäftigt sich mit dem Aufbau der Feststellungsklage sowie dem Problem der Nichtigkeit von Verwaltungsakten.
Die Lösung zu diesem Fall wird am 17.09.2018 zur Verfügung gestellt!
Den größten Lerneffekt erzielt Ihr, wenn Ihr erstmal versucht, den Fall durchzulösen, um dann mit der Lösung den Lernerfolg zu überprüfen und Lücken zu schließen.
Fall 6 – Die Bauherrengemeinschaft
Die Ehepaare A, B und C haben sich zur Errichtung ihrer Eigenheime zu einer Bauherrengemeinschaft (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) zusammengeschlossen. Die Baugebiete liegen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Die von der Bauherrengemeinschaft geplanten Häuser halten sich im Rahmen der planungsrechtlichen Festsetzungen. Auch die bauordnungsrechtlichen Vorschriften werden eingehalten. Die Bauherrengemeinschaft beantragt bei der Stadt R die Erteilung einer Baugenehmigung für die Bauherrengemeinschaft unter Bezeichnung der Gesellschafter. Als vertretungsberechtigt wurde C bezeichnet. Die beantragte Baugenehmigung erhalten Sie dann auch am 14.11.2004 gerichtet an die Bauherrengemeinschaft A, B und C, vertreten durch C. Am 21.11.2004 erhalten A, B und C die Mitteilung, dass die Baugenehmigung nichtig sei, weil Sie an die GbR erteilt worden sei. Daraufhin erhebt die Bauherrengemeinschaft A, B und C vertreten durch C Feststellungsklage vor dem VG mit dem Antrag, festzustellen, dass die Baugenehmigung nicht nichtig und daher wirksam ist. Hat die Klage Aussicht auf Erfolg?