Repetitorium zum Arbeitsrecht – Fall 5: Bombenalarm – Aufgabe

Dieser Fall beschäftigt sich mit Ansprüchen auf Lohn ohne Arbeit bei Annahmeverzug des Arbeitgebers.

Die Lösung zu diesem Fall wird am 09.10.2017 zur Verfügung gestellt!

Den größten Lerneffekt erzielt Ihr, wenn Ihr erstmal versucht, den Fall durchzulösen, um dann mit der Lösung den Lernerfolg zu überprüfen und Lücken zu schließen. 

A ist als Verkäuferin in einem „Tante-Emma-Laden“ beschäftigt.
Am 26.04.2007 erhält der Arbeitgeber (B) der A einen anonymen Anruf. Hierin wird B mitgeteilt, dass sich im Verkaufsraum eine Bombe befände. Deshalb wird das Geschäft bis zum Zeitpunkt der Bombenentfernung von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr geschlossen. A erhält von B während dieses Zeitraumes kein Entgelt mit der Begründung, dass es bekanntlich ohne Arbeit keinen „Lohn“ gäbe.
A fragt ihren Anwalt, ob die Entgeltkürzung berechtigt ist.

Variante:
Neben dem Laden des B wird wenige Zeit danach ein Supermarkt eröffnet. Infolgedessen geht der Umsatz bei B zurück. Als am Vormittag des 10.07.2007 kein einziger Kunde erscheint, beschließt B für den Rest des Tages (von 15.00 – 18.00 Uhr) das Geschäft zu schließen.

Hat A einen Anspruch auf Zahlung ihres „Lohnes“ für den Nachmittag des 10.07.2007?