Dieser Fall beschäftigt sich mit Ansprüchen aus Tarifvertrag, aus Betriebsvereinbarung und aus betrieblicher Übung.
Die Lösung zu diesem Fall wird am 16.10.2017 zur Verfügung gestellt!
Den größten Lerneffekt erzielt Ihr, wenn Ihr erstmal versucht, den Fall durchzulösen, um dann mit der Lösung den Lernerfolg zu überprüfen und Lücken zu schließen.
A ist Arbeitgeber eines großen Bochumer Kaufhauses. Allen 50 Arbeitnehmern zahlte er in den Jahren 2002 – 2004 eine Weihnachtsgratifikation in Höhe von 500,00 €, ohne dass er hierüber irgendwelche schriftlichen oder mündlichen Abmachungen getroffen hatte. Im Jahre 2005 geht der Umsatz erheblich zurück. Aufgrund dessen wird eine Entlassung von 5 Arbeitnehmern geplant. Auch die Weihnachtsgratifikation wird deshalb im Jahre 2005 in voller Höhe nur noch an Betriebszugehörige, die mindestens 10 Jahre im Betrieb beschäftigt sind, ausgezahlt, was B auch erkennbar war. An die restlichen Arbeitnehmer zahlt er eine Weihnachtsgratifikation in Höhe von 200,00 € mit der Begründung, die Zahlung von 500,00 € an alle Arbeitnehmer sei für ihn nicht tragbar.
Arbeitnehmer B, der nur 200,00 € erhalten hat, klagt gegen den Arbeitgeber auf Zahlung weiterer 300,00 €.
Hat B gegen A einen Anspruch in oben genannter Höhe?