Protokoll der mündlichen Prüfung zum 2. Staatsexamen – Saarland im September 2017

Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung im Saarland im September 2017. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen: Öffentliches Recht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1 2 3 4 5
Vorpunkte 8 7 9 7 01
Aktenvortrag 9 9 11 11 01
Prüfungsgespräch 12 12 12 12 01
Endnote 9 9 9 7 01
Endnote (1. Examen) 7

Zur Sache:

Prüfungsstoff: protokollfest, aktuelle Fälle

Prüfungsthemen: Verfassungsrecht, Begriff der Unzuverlässigkeit, Bundestagswahlen, Anspruch auf Zulassung zur Diskussionsrunde von Parteien vor der Wahl

Paragraphen: §§38 GG, §19 AEUV, §125a GG, §35 GewO, §21 GG

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, lässt Meldungen zu, verfolgt Zwischenthemen, Fragestellung klar

Prüfungsgespräch:

Der Prüfer begann die Prüfung mit allgemeinen Fragen zum Verwaltungsrecht. Dabei kamen Fragen zu der Tatbestands- und Rechtsfolgenseite einer Norm, zu unbestimmten Rechtsbegriffen, zu Beurteilungsspielräumen bei der Ermessensentscheidung. Danach kam das Thema der Insolvenzfähigkeit von Land und Gemeinden zur Sprache – diese sind nach § 12 InsO nicht insolvenzfähig. Wir besprachen, wie sich ein Staat finanziert (Gebühren, Beiträge und Steuern) und aus welchen Elementen sich ein Staat zusammensetzt (Staatsvolk, Staatsgebiet und Staatsgewalt).Wichtig war auch zu sehen, dass es in Deutschland 17 Staaten gibt – die Bundesländer und Deutschland selbst.
Anschließend ging es um das Beamtenrecht, insbesondere um die verschiedenen Möglichkeiten, wie Beamte aus ihrem Beamtenverhältnis ausscheiden können.
Danach kamen wir zum Schwerpunkt der Prüfung, verfassungsgerichtlicher Rechtsschutz gegen den Atomausstieg. Eine schwedische Firma betreibt ein Atomkraftwerk in Deutschland. Der Gesetzgeber beschließt den Atomausstieg. Wie kann sich die Firma dagegen wehren?
Dabei erklärten wir zuerst die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde. Hierbei war zu sehen, dass eine Firma über Art. 19 Abs. 3 GG beschwerdefähig ist. Problematisch war, dass die Firma keine inländische ist, was zu Fragen nach den europäischen Grundfreiheiten führte. Außerdem gingen wir näher auf die Erschöpfung des Rechtsweges ein. In der Begründetheit kam es darauf an, die Eigentumsfreiheit ausführlich durchzuprüfen. Gerade die Abgrenzung zwischen Inhalts- und Schrankenbestimmung war ausführlich darzustellen. Außerdem musste die Frage nach einer Entschädigung nach Art. 14 GG thematisiert werden. Wir gingen auch auf die Möglichkeit einer abstrakten Normenkontrolle ein. In diesem Rahmen ist eine Firma allerdings nicht antragsbefugt.
Danach beschäftigten wir uns mit den Bundestagswahlen, die 2 Wochen nach unserer Prüfung stattfinden. Wir sollten die Wahlgrundsätze nennen und erklären. So kamen wir zu dem nächsten kleinen Fall: Die NPD wurde nicht zu einer Elefantenrunde im Rundfunk eingeladen. Was kann sie dagegen tun? Wir gingen kurz auf die Möglichkeit einer Klage, vorläufigen Rechtsschutzes und auf die Frage ein, ob hier überhaupt der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist. Danach sollten wir Art. 21 GG und § 5 PartG erklären und abwägen zwischen der Chancengleichheit der Parteien und der Rundfunkfreiheit. In diesem Rahmen gingen wir auch noch auf das NPD-Verbot und die Entscheidung des BVerfG dazu ein. Diese sollte man kennen.
Im Anschluss ging es darum, was man tun kann, wenn man im obigen Fall nicht schnell genug Klage erhebt und sich das Klagebegehren erledigt: FFK. Dabei sollten die verschiedenen Fallgruppen des Feststellungsinteresses dargestellt werden und es kamen nähere Fragen zum Präjudizinteresse und warum dieses nur für die Erledigung nach Klageerhebung gilt.
Zum Schluss kamen noch einige Fragen zu Staatsvertrag und die Frage zum Mahngericht Mayen.
Damit endete die Prüfung.
Viel Erfolg!