Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – NRW vom Mai 2017

Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Mai 2017 im ersten Staatsexamen in NRW. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Strafrecht

Gedächnisprotokoll:

Die Brüder A und B besuchen ihre wohlhabende Mutter M. Es kommt zum Streit, weil M A nicht länger finanziell unterstützen möchte. B beteiligt sich nicht an dem Streit zwischen M und A. Als A aufwacht, fasst er den Entschluss, aus dem Haus der M Bargeld und wertvollen Schmuck zu entwenden. Um einen Widerstand der M von vornherein zu verhindern, geht er in die Küche und holt sich eine Bratpfanne, um M mit einem gezielten Schlag auf den Kopf bewusstlos zu schlagen. Tödliche Folgen schließt er von Anfang an aus. Er schleicht sich in das Zimmer der schlafenden M und führt den Schlag aus. M wird jedoch nicht bewusstlos, sondern ist nur stark benommen und erleidet eine Gehirnerschütterung. Statt einen weiteren Schlag auszuführen und so die Bewusstlosigkeit der M herbeizuführen, erzählt er M, dass sie von Einbrechern verletzt wurde, die er jedoch vertreiben konnte. Sodann ruft A einen Krankenwagen. Er möchte nun die Abwesenheit der M zur Vollendung seines Plans nutzen.
Der bisher schlafende B hat von der Situation nichts mitbekommen. A geht zu diesem ins Zimmer und weckt ihn. Nachdem A dem B von den Geschehnissen erzählt hat und B diese zur Kenntnis nimmt, kommen sie überein, dass sie das Haus der M nach Bargeld und Schmuck durchsuchen, während diese im Krankenhaus ist und anschließend die Beute teilen. Die beiden fahren mit M zum Krankenhaus, kehren jedoch, während der Voruntersuchung zur stationären Aufnahme der M zum Haus der M zurück. Nun – ca 45 Minuten nach dem Schlag mit der Bratpfanne – beginnen sie, das Haus nach Bargeld und Schmuck zu durchsuchen. Die Beute räumen sie in ihre Taschen, wobei sie einen Teil des Bargeldes nur gefunden haben, weil B ein geheimes Versteck der M kannte. Die beiden setzen sich ins Auto, teilen die Beute und treten den Heimweg an. A lässt B bei einem Bekannten raus und fährt alleine weiter.
Danach fährt A mit seinem PKW nach Hause. Er hält bei einer Tankstelle an. Schon beim Befahren des Tankstellengeländes hat er den Entschluss ohne zu zahlen zu tanken. A tankt, wobei er davon ausgeht, dass er dabei beobachtet wird. Tatsächlich hatte die Tankstellenmitarbeiterin T den A nicht bemerkt, da sie durch ihr Smartphone abgelenkt war. A setzt sich ins Auto und verlässt das Tankstellengelände.
A glaubt, dass er von einem anderen Auto verfolgt wird. Er nimmt an, dass sein „Verfolger“ ihn an der Tankstelle beobachtet hat und ihn nun zwecks Strafverfolgung anhalten will. A beschleunigt daraufhin sein Fahrzeug, weil er nicht erwischt werden will. Er biegt ab, die Straße ist jedoch stark befahren und der Verkehr staut sich erheblich. Um an den Autos vorbeizukommen, fährt A rechts über den Bordstein auf den Gehweg, wobei er nur geringfügig schneller als Schrittgeschwindigkeit fährt. A erkennt, dass mehrere Passanten mit dem Rücken zu ihm auf dem Gehweg laufen. Es ist ihm zudem bewusst, dass es nur noch vom Zufall abhängt, ob es zu einer Kollision mit einem der Passanten kommt, fährt jedoch weiter. Tödliche Folgen hält er von Anfang an für ausgeschlossen. Tatsächlich wird der Passant P, der den herannahenden Wagen nicht bemerkt, weil er Kopfhörer in den Ohren hat und Musik hört, von As Auto erfasst. Er kommt zu Fall und zieht sich eine Knöchelfraktur zu. A, der den Zusammenstoß bemerkt hat, fährt jedoch weiter.
Strafbarkeit von A und B?