Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem Ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Bremen vom Juni 2017. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsgespräch:
Er teilte sodann einen Sachverhalt aus, der anschließend gemeinsam gelesen wurde. Es handelte sich dabei um den Fall des Kannibalen von Rothenburg.
A suchte per Kontaktanzeige jemanden der Ihn töten und verspeisen würde. Er fand über einen Internetannonce den B, der jemanden suchte, den er töten und verspeisen könne. Beide verabredeten sich bei B zuhause.
Nachdem B dem A eine schlinge umgelegt hatte und mit der Tötung beginnen wollte, hat B Gewissensbisse bekommen, wobei A ihn aufdringlich aufforderte ihn umzubringen. Als B trotzdem nicht reagierte, stoß sich A selbst vom Hocker und begann zu röcheln, starb jedoch nicht. Als B das sah, entschloss er, um den B nicht weiter leiden zu lassen, ihm die Kehle durchzuschneiden. Was er dann auch tat. B starb.
A zerstückelte die Leiche, filmte sich dabei und fror die Leichenteile zum späteren verzehr ein. Den Schädel zertrümmerte er und kochte daraus eine Suppe. gefragt war nach der Strafbarkeit des B.
Der Prüfer bat zunächst den ersten Prüfling den Sachverhalt in Tatkomplexen einzuteilen und ging sogleich in die verschiedenen Handlung Begriffe ein. Daraus entwickelte sich eine Fragreihe zum Problem der Konkurrenzen. Die Prüflinge waren größtenteils überfordert, sodass die Prüfung sich nur schleppend entwickelte.
Er ging danach über die einzelnen in Frage kommenden Delikte abzuprüfen – Mord, Totschlag, Tötung auf Verlangen und ob diese über das Versuchsstadium überhaupt hinausgekommen waren.
Am Ende fragte er noch die Definitionen verschiedener Mordmerkmale ab.
Letztendlich bewertete er sehr Großzügig. Die Prüflinge waren alle nicht wirklich gut gewesen.
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