Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – Niedersachsen vom April 2017

Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom April 2017 im ersten Staatsexamen in Niedersachsen. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Öffentliches Recht

Gedächnisprotokoll:

Ein Landesgesetzgeber erlässt ein Gesetz, das es Richtern und Staatsanwälten untersagt, im Gerichtssaal sichtbare religiöse und/oder politische Symbole zu tragen. Die Bundesregierung meint, das Gesetz verstoße gegen das Grundgesetz, insbesondere gegen das Grundrecht auf Religionsfreiheit aus Art. 4 I Grundgesetz. Sie stellt deswegen einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht, das Landesgesetz auf seine Verfassungskon-formität hin zu überprüfen.

Wesentliche Argumente:
I. Bundesregierung
– ein pauschales Verbot sei jedenfalls dann unverhältnismäßig, wenn es die Religion des Amtswalters gebiete, das religiöse Symbol stets nach außen zur Schau zu tragen
– eine Vollverschleierung könne mit Blick auf die Wahrung des staalichen Neutralitätsgebots verboten werden, ein Kopftuch hingegen nicht
– Der 1. Senat des BVerfG habe ein Kopftuch-Verbot für Lehrer als Verstoß gegen Art. 4 I GG gewertet

II. Land
– religiöse Gebote stets und unter allen Umständen religiöse Symbole nach außen erkennbar zur Schau zu tragen, existierten nicht
– es sei Sache des Gesetzgebers, über die genaue Ausgestaltung des staatlichen Neutralitätsgebotes zu entscheiden
– die Rechtsprechung des 1. Senats des BVerfG beziehe sich nur auf öffentliche Schulen, nicht auf die Justiz
– trügen Richter und Staatsanwälte während Gerichtsverhandlungen sichtbare religiöse Symbole, werde das Vertrauen der Bevölkerung in die Unabhängigkeit der Justiz empfindlich gestört

Zusatzfrage:
Es wird die Auffassung vertreten, das Konzept der Religionsfreiheit und der staatlichen Neutralität wurzele im Westfälischen Frieden.
Beziehen Sie kurz zu dieser Auffassung Stellung.