Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – Rheinland-Pfalz vom April 2017

Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom April 2017 im zweiten Staatsexamen in Rheinland-Pfalz. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Strafrecht

Gedächtnisprotokoll:

Zu Beginn der Prüfung war der 1. Tatkomplex offensichtlich isoliert von dem 2. Tatkomplex zuvor: Dies war ein klassischer Tankstellenfall
Abgrenzung Diebstahl – Betrug- Unterschlagung mit Wegfahren
Danach 2. Tatkomplex:
Abgrenzung Raub, § 249 StGB und Räuberische Erpressung, §§ 253, 255 StGB – hier war das Problem, dass die Täter die Sachen erst nach Fehlschlag der Weggabe durch Opfer dazu entschlossen haben, die Sachen selbst aus dem Safe zu nehmen- jedoch benötigten sie hierfür den Code der Opfer.
Weitere Delikte: Freiheitsberaubung § 239 StGB, Nötigung § 240 StGB, Hausfriedensbruch § 123 StGB
Einbruch bei einem Ehepaar im Wohnhaus, das gefesselt wurde und gezwungen, zusammen mit den Tätern in den Keller zu gehen und zunächst das Safe selbst zu öffnen und als dies nicht funktionierte, haben die Täter es selbst geöffnet und Sachen herausgeholt. Am Ende wurde eines der Opfer erneut gefesselt im Schlafzimmer eingesperrt.
Innerhalb der Anklageschrift möglichst bei den weiteren Delikten von der Verfolgung absehen, § 154a StPO.
Ansonsten waren die wesentlichen Ergebnisse der Ermittlungen erlassen.