Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung im Saarland vom Dezember 2017. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsthemen: Arbeitsrecht
Vorpunkte der Kandidaten
Kandidat | 1 | 2 | 3 | 4 |
Wahlfach | 13 | 13 | 12 | 14 |
Zur Sache:
Prüfungsstoff: protokollfest
Prüfungsthemen: Hauptsächlich IndividualArbeitsrecht, allgemeine Fragen zum Arbeitsrecht, Kündigungen, Weisungsrecht, Beschäftigungsanspruch, uvm.
Paragraphen: §106 HGB, §102 BetrVG, §4 GG, §14 TzBfG, §3 AGG
Prüfungsgespräch: Frage-Antwort Diskussion, Intensivbefragung Einzelner, verfolgt Zwischenthemen
Prüfungsgespräch:
In meiner Prüfung kamen tatsächlich fast nur Themen dran, die in den Protokollen vorher schon genannt wurden.
Die Prüfung begann mit den Fragen die der Prüfer gerne zum Einstieg stellt, diese wurde hier schon mehrfach aufgeschrieben, daher verweise ich auf diese. Keine der Fragen, die er stellte, ist in den alten Protokollen nicht zu finden. Daher konnten wir diese Fragen schnell beantworten. Dies sah der Prüfer als guten Einstieg an und sagte und auch, dass er damit sehr zufrieden sei.
Es lohnt sich also die Fragen rauszuschreiben und die Antworten zu lernen!
Danach sprachen wir einige Fälle durch. Diese waren mir allesamt aus dem Crashkurs bekannt. Er hat scheinbar einige Fälle aus dem Crashkurs, die ihm besonders gut gefallen, da er diese auch schon früher geprüft hat. Da die Fälle alle schon genau in den Protokollen dargestellt wurden, hab ich die bei mir geprüften Fälle nur kurz zusammengestellt.
Bei uns wurde abgefragt:
1. Krankenschwesterfall: Beschäftigungsanspruch und Anspruch auf Lohnzahlung
2. Ein Arzt in der Forschung, der aus ethischen Gründen nicht ein bestimmtes Medikament weitererforschen will. Weisungsrecht ?
Zu prüfen war 106 GeWO, hier war dem Prüfer besonders wichtig auf den subjektiven Gewissensbegriff einzugehen und den Begriff praktische Konkordanz zu erwähnen
3. Dann wurde der Fall der schwangeren Arzthelferin besprochen.
Hierbei ist an die materielle Ausschlussfrist von 4 KSchG zu denken. Bezüglich der Anfechtung sollte man an das AGG denken und das Fragerecht.
Länger beschäftigten wir uns noch mit diesen beiden Fragen:
Müssen unbillige Weisungen beachtet werden? —> Nein, genaue Rechtsprechungsänderung kennen!
Brauch der Anwalt zur ordnungsgemäßen Anhörung des Betriebsrates eine Vollmachtsurkunde? —> Nein, Problem: Liegt eine Willenserklärung vor?
Abschließend kann man sagen, dass man mit dem Crashkurs schon sehr gut auf die mündliche
Prüfung vorbereitet ist. Wenn man dann noch die Protokolle liest, kann einem nichts mehr passieren.
Der Prüfer ist es allerdings sehr wichtig, dass genau die Begriffe genannt werden, die er gerade hören möchte. man sollte daher so gut es geht Definitionen lernen, auch wenn man denkt, die Definition ergäbe sich schon aus dem Wortlaut, wie bei „personenbedingter“ Kündigung, möchte der Prüfer trotzdem eine genaue Definition hören.
Wird hier ungenau gearbeitet, verspielt man wertvolle Punkte!
Übrigens: zum Sozialrecht kam keine einzige Frage 🙂
Ich wünsche euch allen ganz viel Glück!
Haltet durch 😉