Dieser Fall befasst sich mit den dem Kommunalsteuerrecht.
Die Lösung zu diesem Fall wird am 02.04.2018 zur Verfügung gestellt!
Den größten Lerneffekt erzielt Ihr, wenn Ihr erstmal versucht, den Fall durchzulösen, um dann mit der Lösung den Lernerfolg zu überprüfen und Lücken zu schließen.
Der Stadt R ist die zunehmende Anzahl von Spielhallen im historischen Altstadtbereich ein Dorn im Auge. Um das Aufstellen von Spielautomaten weniger attraktiv zu machen und die Spielsucht einzudämmen, beschließt sie in einem ordnungsgemäßen Verfahren die Einführung einer Vergnügungssteuer, der auch das Aufstellen von Spielautomaten in der Öffentlichkeit zugänglichen Räumen unterliegt. Für jeden Spielautomaten ist dabei eine Steuer von 250,00 €/Monat vorgesehen. S betreibt in der Stadt R eine Spielhalle und fürchtet um die Rentabilität seines Unternehmens. Er bittet daher um Prüfung, ob die Einführung der Vergnügungssteuer für Spielautomaten rechtmäßig ist.