Protokoll der mündlichen Prüfung zum 2. Staatsexamen – Niedersachsen im Dezember 2017

Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Niedersachsen im Dezember 2017. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen: Strafrecht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1 2 3 4
Vorpunkte 6 4 4 6
Aktenvortrag 8 8 8 8
Prüfungsgespräch 9 9 9 9
Endnote 7 7 6 6
Endnote (1. Examen) 8

Zur Sache:

Prüfungsstoff: aktuelle Fälle

Prüfungsthemen: Strafrecht

Paragraphen: §242 StGB

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort

Prüfungsgespräch:

Die Prüfung begann mit einem Fall. A stiehlt in einem Kaufhaus CDs im Wert von 70 €, und wird dabei gefilmt. Da er Polizeibekannt ist möchte die Polizei seine Wohnung durchsuchen. Was tun Sie als Staatsanwalt? Es sollten dann die Voraussetzungen der Durchsuchung nach § 102 StPO durchgeprüft werden. Was ist ein Anfangsverdacht? Wenn die Möglichkeit einer Straftat besteht. Hier gewerbsmäßiger Diebstahl. Wofür kann der Anfangsverdacht noch relevant sein? Für die Einleitung eines Strafverfahrens nach 152 StPO, oder die Beschlagnahme. Welche Verdachtsgrade gibt es noch? Hinreichender Tatverdacht, wenn die Verurteilung überwiegend wahrscheinlich, Voraussetzung für die Anklageerhebung. Dringender Tatverdacht, Verurteilung ganz überwiegend wahrscheinlich. Voraussetzung für U- Haft § 112 StPO oder Maßnahmen nach § 100 ff. StPO.
Wie wird eine Durchsuchung definiert? Zweckgerichtete Such nach verborgenen Gegenständen.
Durchsuchungszweck muss das Auffinden von Beweismitteln sein, hier der gestohlenen CDs.
Durchsuchungsgegenstand ist hier eine Wohnung, was den Schutzbereich des Art.13 GG eröffnet. Die Maßnahme muss auch verhältnismäßig sein, was hier zweifelhaft ist, da bereist Videoaufnahmen vorhanden sind. Hier konnten wohl verschiedene Ansichten vertreten werden. Die Durchsuchung aber in jedem Fall für die Rückgewinnungshilfe erforderlich.. Ist ein Strafantrag wegen Geringwertigkeit erforderlich. Für die einschlägige Summe werden verschiedene Ansichten vertreten zwischen 25-50 €. Der Wert war hier jedenfalls überschritten. Was für Antragsdelikte gibt es? relative und absolute. Es sollte dann angenommen, das A bereits einschlägig vorbestraft ist. Es kam daher Gewerbsmäßigkeit in Betracht. Diese liegt vor, wenn sich der Täter sich durch wiederholte Tatbegehung eine fortlaufende Einnahmequelle von einigem Gewicht verspricht. Hier waren im Bezug auf den Wert von 70 € verschieden Auffassungen wohl vertretbar.
Dann ging es um die Frage wann Gefahr im Verzug vorliegt. Wenn durch das Abwarten ein Beweismittelverlust droht. Was wäre wenn die Polizei solange abwartet bis kein richterlicher Eildienst mehr erreichbar ist. Im Rahmen der Rechtskreis- und Abwägungslehre wäre an eine hypothetische Ersatzanordnung bei deren Vorliegen ein Beweisverwertungsverbot ausscheiden würden. Aber wenn die Polizei ihre Eizuständig durch das Abwarten selbst herstellt ist ein Beweisverwertungsverbot naheliegend. Was kann der Beschuldigte machen wenn er sich gegen den Durchsuchungsbeschluss oder dessen Fehlen wehren möchte? Beschwerde nach § 304 StPO oder Antrag auf richterliche Bestätigung nach § 98 II 2 StPO.