Protokoll der mündlichen Prüfung zum 1. Staatsexamen – Saarland vom Dezember 2017

Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem Ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung im Saarland vom Dezember 2017. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen:  Zivilrecht

Zur Sache:

Prüfungsstoff: aktuelle Fälle

Prüfungsthemen: Vertrag zugunsten Dritter, GbR

Paragraphen:  §328 BGB, §362 BGB, §793 BGB, §705 BGB, §31 BGB

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, Intensivbefragung Einzelner, verfolgt Zwischenthemen

Prüfungsgespräch:

Der Prüfer startete mit einer „kleinen Plauderei“, wobei wir alle nicht in unser Gesetz schauen sollten. Er präsentierte folgenden kleinen Fall:
„Es gibt derzeit eine Aktion der Stadtapotheke in Saarbrücken, welche Saartaler ab einem bestimmten Einkaufswert für seine Kunden ausgibt. Mit diesen Saartalern kann man in verschiedenen anderen Geschäften verschiedenste Produkte erwerben. In unserem Beispiel bekommt jemand die Taler von einem Dritten geschenkt, geht zu McDonald’s und will damit einen Burger erwerben. Nun ist die Aktion der Saartaler ausgelaufen. Was kann derjenige tun, der mit den Saartalern bezahlen möchte?“
Zunächst befragte der Prüfer einen Kandidat intensiv und ließ ihn beispielsweise beantworten, wie man normalerweise Verträge erfüllt und wo denn überhaupt geregelt ist, dass der Euro als Zahlungsmittel anerkannt ist und wie dies rechtlich zu beurteilen ist. Nach einer Weile kamen wir dann auf Verträge mit Drittbezug, insbesondere den Vertrag zugunsten Dritter (§ 328 BGB) und darauf, dass es sich bei der Zahlung mit den Saartalern um eine sog. Ersetzungsbefugnis entsprechend § 362 BGB handelte. Es wurden Begrifflichkeiten wie Versprechender, Versprechensempfänger und Dritter erörtert. Es ging um die Relativität des Schuldverhältnisses, mögliche Auflösungsmöglichkeiten des Vertrages zwischen der Apotheke und McDonald’s.
Auch ging es um Einreden, die McDonald’s seine Saartaler-Kunden entgegenhalten kann (u.a. §§ 334 ff. BGB). Es folgte ein kurzer Ausflug ins Wertpapierrecht (§§ 793 ff. BGB). Zuletzt ging es um die rechtliche Einordnung von Gutscheinen und eines Sparbuches.
Dann diktierte der Prüfer folgenden zweiten Fall (vgl. LG Detmold, NJW 2015, 3176):
„Der Abi-Jahrgang 2017 des Gymnasiums Am Schloss hat einen Abiturkonto gebildet, worauf sämtliche Schüler aus drei Klassen jeweils 40 € einzahlten. A, B und C sind im Organisationskomitee für eine Veranstaltung (Abifete). Sie organisieren daher u.a. eine Örtlichkeit, einen Catering-Service und einen Sicherheitsdienst. Die Musik wollten sie allerdings selbst machen. Deshalb fahren A, B und C – der A am Steuer – mit einem Kleintransporter die Musikbox des C zur Örtlichkeit. Auf der Fahrt verursacht A leicht fahrlässig einen Unfall und die Musikbox geht kaputt. Da der A grundsätzlich kein Geld hat, wendet sich C an den B und verlangt Ersatz des Schadens.“
Wir kamen relativ schnell auf die Problematik, ob ein Abitur-Jahrgang eine GbR i.S.v. §§ 705 ff. BGB sein kann, zu sprechen. Es folgten unzählige Grundlagenfragen zur GbR:
Abgrenzung zur Gefälligkeit – Rechtsbindungswille
Rechtsbindungswille – nach konkreten Umständen des Einzelfalls und unter Berücksichtigung von Treu und Glauben und der Verkehrssitte, insb. Wert, Zweck, Risiko des Geschäfts
Rechtsfähigkeit – seit BGHZ 146, 341 (2001) teilrechtsfähig
Unterscheidung der GbR von oHG und KG – Zweck
Unterscheidung von Personengesellschaften und Kapitalgesellschafte
Gesamthand – Gemeinschaft von Personen, denen ein Vermögen gemeinschaftlich zusteht (meist geht es nur um die Verwaltung dieses Vermögens)
Zurechnung des Verschuldens – § 31 BGB
Danach war die teilweise sehr unangenehme Prüfung mit häufigen Intensivbefragungen einzelner Kandidaten vorüber.