Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Dezember 2016 im zweiten Staatsexamen in Baden-Württemberg. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsfach: Zivilrecht
Gedächtnisprotokoll:
Zwei Gebrauchtwagenhändler streiten sich. Beides juristische Personen bürgerlichen Rechts, allerdings zwei verschiedene Typen.
Der Mannheimer hat beim Heidelberger zwei Autos gekauft und klagt jetzt in Mannheim. Auto 1 sei kaputt, er will Rücktritt. Ferner Feststellung dass der Gegenüber im Annahmeverzug sei. Das Auto ist nur teilweise bezahlt, er verweigert den Rest des Preises.
Auto 2 verbraucht mehr als gedacht, er will mindern. In beiden Fällen Mangel nicht erkennbar, er hatte untersucht. Gewährleistungsausschluss. Im ersten Fall handschriftlich als „Gebrauchthändlerkauf“ im Kaufvertrag, im zweiten Fall als AGB. Die sei aber zu weitgehend „Alle Mängel ausgeschlosen“. Ist eine Minderung überhaupt möglich weil der Mangel unerheblich ist? Ist der Rücktritt nicht möglich wegen einer Garantie mit einem Dritten?
Antrag zu 2 (Annahmeverzug) sei unzulässig, meint der Beklagte. Der erhebt Widerklage auf den fehlenden Rest des Kaufpreises. Der wäre aber zu spät und dafür sei das AG Mannheim auch gar nicht zuständig.