Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – Hessen vom September 2017

Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom September 2017 im ersten Staatsexamen in Hessen. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Strafrecht

Gedächnisprotokoll:

V ist Inhaber einer italienischen Restaurantkette. Alle Gäste bekommen am Eingang eine Chipkarte, auf welcher die Bestellungen mittels eines Scanners später gespeichert werden und mit der an der Kasse beim Bezahlvorgang der Preis abgelesen wird. (wie bei Vapiano).
Die Chipkarten werden nicht personalisiert, sondern alle Daten darauf werden nach dem Bezahlvorgang wieder gelöscht, so dass die Karte dem nächsten Gast gegeben werden kann.
Am Eingang werden alle Gäste über dieses Verfahren aufgeklärt.
Der A besucht am 15.09.2017 das Restaurant des V. Er bestellt an der Getränkestation einen Kaffee für 1,80€ und lässt den Betrag auf seine Karte buchen, indem er die Karte an das Personal gibt, welches mittels des Scanners den Betrag auf die Karte bucht.
Da das Restaurant gut besucht ist, setzt sich A an den Tisch von P, der mit seiner Familie zusammen sitzt und isst und wo noch ein Platz frei ist.
P, auf dessen Karte auch alle Speisen der ganzen Familie gebucht sind, und seine Familie sind mit Essen und Reden beschäftigt. A nimmt die auf dem Tisch liegende unbeaufsichtigte Chipkarte des P und steckt sie in seine Hosentasche. Kurze Zeit später geht er zu K und bestellt bei diesem ein Nudelgericht, indem er dem K die Karte des P überreicht. K zieht die Karte über den Scanner und bucht darauf den Preis von 10€ und gibt A das Essen.
Zurück am Tisch legt A die Karte – wie von Anfang an vorgehabt – wieder unbemerkt zurück und geniesst sein Nudelgericht. P und seine Familie bemerken nichts.
P und seine Familie gehen bald darauf zur Kasse, P legt die Chipkarte vor, woraufhin B, der an der Kasse sitzt, die Karte mittels eines Lesegeräts liest, den Preis in die Kasse tippt und P eine Rechnung übergibt, welche der P auch ohne was zu bemerken bezahlt. Der A hatte damit gerechnet, dass P auch hier nichts bemerken würde.
Kurze Zeit später verlässt A das Restaurant und zahlt an der Kasse bei B seinen Kaffee für 1,80€.
Strafbarkeit des A nach dem StGB?

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