Protokoll der mündlichen Prüfung zum 2. Staatsexamen – Niedersachsen im November 2017

Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Niedersachsen im November 2017. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen: Zivilrecht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1 2 3 4
Vorpunkte 2,3 2,3 2,7 2,4
Aktenvortrag 8 2 10 5
Prüfungsgespräch 5,7 5,5 9,5 7,2
Endnote 4,8 4,0 6,5 5,0
Endnote (1. Examen) 5,1

Zur Sache:

Prüfungsstoff: aktuelle Fälle

Prüfungsthemen:  Anspruch eines Miterben auf Nutzungsersatz gegen anderen Miterben, Anspruch auf Abschlagszahlung eines Werkunternehmers trotz fehlerhafter Leistung

Paragraphen: §823 BGB, §7 StVG, §2039 BGB, §632a BGB

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort Diskussion, hält Reihenfolge ein, lässt Meldungen zu, hart am Fall

Prüfungsgespräch:

Der Prüfer schilderte zunächst folgenden Fall:
Es gibt eine Erbengemeinschaft, Bruder und Schwester je zur Hälfte, über ein mit einem Haus bebautes Grundstück. Sie haben das Haus gemeinsam von ihrer verstorbenen Mutter geerbt. Der Bruder bewohnt das Haus seit über zwei Jahren ohne Miete zu zahlen. Der monatliche Mietwert beträgt 800 €. Die Schwester verklagt jetzt den Bruder auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung an sich selbst für 24 Monate, also insgesamt 19.200 €. Ist die Klage zulässig und begründet? Dann war jeder der Reihe nach dran. Zuständiges Gericht: Landgericht gem. § 71 GVG. Problematisch war die Prozessführungsbefugnis, weil es sich um eine Erbengemeinschaft handelt. Kann die Schwester zur Zahlung an sich klagen? Nein. Also war der gestellte Antrag schon falsch. Hat sie denn einen Anspruch? Im Ergebnis nicht, da kein Nutzungsersatz bei einer Erbengemeinschaft gezahlt werden muss. Zwischendurch fragte er noch, wie denn eine Erbengemeinschaft aufgelöst werden könnte.
Danach schilderte der Prüfer einen zweiten Fall:
Es klagt ein Straßenbauunternehmen. Beklagter ist eine Gemeinde. Es besteht ein Werkvertrag zwischen der Klägerin und der Beklagten. Die Klägerin soll auf einer Gemeindestraße den Straßenbelag erneuern. Das macht sie auch. Damit es trocknen kann, sperrt sie die Straße ordnungsgemäß ab. Dann rast, während der Belag noch nicht trocken ist, ein Sattelschlepper durch die Absperrung und zerstört den aufgebrachten Straßenbelag. Es entsteht ein  Schaden von 60.000 € Das Straßenbauunternehmen muss jetzt alles nochmal neu machen. Das Straßenbauunternehmen verlangt aufgrund der schon erbrachten Leistungen klageweise eine Abschlagszahlung in Höhe von 60.000 € von der Gemeinde. Muss die Gemeinde zahlen?
Anspruchsgrundlage: § 632 a BGB. Im Ergebnis liegt der aber nicht vor. Was kann das Unternehmen jetzt machen? Es wurde hin und her diskutiert. Letztlich wollte er Drittschadensliquidation hören und die Voraussetzungen.