Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – Saarland vom August 2017

Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom August 2017 im zweiten Staatsexamen im Saarland . Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Strafrecht

Gedächtnisprotokoll:

Strafbarkeit eines mit ausländischem Akzent Angeschuldigten der zunächst über eine Terrasse in eine Wohnung gelang und dem dort wohnenden Opfer mit im Rücken gehaltenen Messer 5.000€ entnimmt. Die 5.000 EUR stammen aus einem Autoverkauf. Polizei kann niemanden ermitteln. Irgendwann Polizeikontrolle und der Fahrer hat gefälschte Papiere dabei. Auf Nachfrage gab der Fahrer an diese von einem G erhalten zu haben.
Durchsuchungsanordnung des AG für Wohnung des G. G streitet alles ab und behauptet mit seiner Freundin in Spanien gewesen zu sein.
Freundin macht sich bei Befragung verdächtig, wird belehrt und ihr Handy beschlagnahmt auf dem sich Bilder des G mit dem Täter des Wohnungseinbruchdiebstahls finden.
Die Anwälte machen Unverwertbarkeit der Beweismittel geltend.Ihre Argumente:
Keine Unterlagen bzgl. Fälschen der Fahrzeugpapiere gefunden.
Das eingeholte Schriftgutachten sei zu unbestimmt.
Bild auf dem Handy sei nicht verwertbar Aussage des Terrassentäters nur wegen eines Vorteils für diesen gemacht, da er als Ausländer jetzt ausgwiesen worden sei, sei die Aussage nicht verwertbar.