Dieser Fall befasst sich mit den Anforderungen an eine Bauordnungsverfügung und dem Bauen im Außenbereich (§ 35 BauGB).
Die Lösung zu diesem Fall wird am 02.07.2018 zur Verfügung gestellt!
Den größten Lerneffekt erzielt Ihr, wenn Ihr erstmal versucht, den Fall durchzulösen, um dann mit der Lösung den Lernerfolg zu überprüfen und Lücken zu schließen.
Auf dem Außenbereichsgrundstück des E in der kreisfreien Stadt M befindet sich eine Scheune, die früher dem Einlagern von Futter und als Unterstand für Tiere diente. Diese Hütte reißt E ab und errichtet eine Holzhütte mit 100 qm Grundfläche aus Fertigbauteilen mit einer abschließbaren Tür, Holzsprossenfenstern und einer mit Pergola überdachten Terrasse, ohne eine Baugenehmigung einzuholen. Der OB der Stadt M erhält von dem Gebäude Kenntnis und ordnet schriftlich unter Einhaltung des Verfahrens und Beifügung einer ordnungsgemäßen Begründung den Abriss an. Eine solche Hütte diene erkennbar dem Wohnen. Da die anliegenden Grundstücke in Privateigentum stehen, wird befürchtet, dass E insofern Nachahmer finden wird.
Zu Recht?