Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – NRW vom November 2017

Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom November 2017 im zweiten Staatsexamen in NRW. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Strafrecht

Gedächtnisprotokoll:

Beschuldigter sperrt Freundin im Auto ein und fährt mit ihr zum Elternhaus, weil die da 500€ angeblich hat. Auf der Fahrt droht er ihr mit Schlägen und hält ihr Handgelenk super fest Sie sagt, sie hat kein Geld. Er ruft ihren Vater an und erpresst von ihm Geld. Die treffen sich auf Rastplatz, Freundin steigt ins Auto des Vaters. Brüder des Vaters kommen dazu; der Beschuldigte fährt aus Angst wieder weg. Hier war die Pürfung des 239a und des jeweils nur versuchten 253, 255 im Dreiecksverhältnis sehr schwer.
§239,240 +
§239 a I Hs 2 +
§223 +
§253,255,22,23

B schließt Freundin in Wohnung ein, weil er nicht will, dass sie bei einer Freundin einzieht statt bei ihm. Sie rennt ins Bad; als sie rauskommt würgt B sie und sagt „jetzt bring ich dich um“. Als sie keine Luft mehr bekommt lockert er den Griff; sie kann sich lösen und will durchs Fenster flüchten. Er zieht sie zurück und schlägt ihr mit der Faust gegen die Schläfe. Sie hat ne Platzwunde. Die Freundin öffnet der herbeigerufenen Polizei und erzählt denen alles, ohne Polizeibeamten Gelegenheit zu Belehrung zu geben. Vor der HV versöhnt sie sich wieder mit dem Täter und macht als Verlobte von ZVR Gebraucht.
§211,22,23 (-), Rücktritt geprüft
§223,224 Nr.5 +
§239 +, 240
P: Freundin ist Verlobte, beruft sich auf Zeugnisverweigerungsrecht; wurde aber von Richter vernommen