Protokoll der mündlichen Prüfung zum 2. Staatsexamen – Hessen im März 2018

Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Hessen im März 2018. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen: Zivilrecht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1 2 3 4
Vorpunkte 5 4 6 7
Aktenvortrag 6 6 8 6
Prüfungsgespräch 12 11 13 10
Endnote 6,5 5,2 7,8 8,43

Zur Sache:

Prüfungsstoff: protokollfest

Prüfungsthemen:  Mietrecht

Paragraphen:  §280 BGB, §241 BGB, §256 ZPO, §543 BGB, §569 BGB

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, hält Reihenfolge ein

Prüfungsgespräch:

Der Prüfer teilte den BGH-Streusalz Fall aus: Die Stadt Frankfurt hat die Möglichkeit im Rahmen einer Satzung Hauseigentümern die Schneeräumpflicht im Winter auch außerhalb, vor dem eigenen Grundstück, aufzuerlegen. Hiervon macht sie aber keinen Gebrauch. Vor dem Grundstück des Eigentümers und Vermieters X wird weder von der Stadt, noch von dem Vermieter geräumt. Die Mieterin M geht aus dem Haus und stürzt auf dem ungeräumten Stück vor dem Grundstück des V. Sie möchte nun von V Schäden ersetzt bekommen, vor allem auch ein Schmerzensgeld. Wir vertreten V anwaltlich. Was ist ihm zu raten?
Zunächst ging es um 280 I, 241 II BGB und der Frage, ob sie einen Anspruch gegen den Vermieter hat. Der BGH hat entschieden, dass die Stadt – macht sie von ihrer Satzung keinen Gebrauch – im Rahmen ihrer Daseinsfürsorge die Verantwortung trägt und daher den Vermieter keine Verkehrssicherungspflichten treffen. (Räumpflicht reicht nur bis zur Grundstücksgrenze, Urteil BGH v. 21.2.2018). Dann ging es um prozessuale Fragen: Was ist das Problem bei Schmerzensgeld, unbezifferter Antrag, 253 II Nr. 2 ZPO, 287 ZPO, wie sollte man den Antrag stellen? Wie hoch kann das Gericht ohne Verstoß gegen 308 I ZPO über einen Antrag , indem eine Mindestsummer gefordert wird gehen? Hier wird einiges vertreten, manche meinen unbegrenzt, andere bis 20 %. Frage nach künftigen Schäden, Sachverständigengutachten.
Neuer Fall: Mieterin zahlt 2 Monate die Miete nicht, ihr wird gekündigt, was kann sie tun? Hier das
Übliche: 543, 569, Miete nachzahlen, Schutzanträge ZPO, Analogie 569 auf ordentliche Kündigung (nein!), aber 242 BGB in ganz ungerechten Fällen? Was kann hierfür maßgeblich sein? Dauer Mietverhältnis, Art, Dauer, Ausmaß Pflichtverletzung usw.
Die Fragen waren allesamt wirklich gut zu beantworten, leider aber nicht auf Noten in ganz hohen Bereichen ausgelegt. Allerdings verlief die Prüfung – trotz absoluter Protokollfestigkeit nicht so flüssig, wie es hätte sein können.