Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Hessen im Juni 2018. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsthemen: Öffentliches Recht
Vorpunkte der Kandidaten
Kandidat | 1 |
Vorpunkte | 67 |
Zivilrecht | 11 |
Strafrecht | 9 |
Öffentliches Recht | 9 |
Endpunkte | 98 |
Endnote | 7 |
Zur Sache:
Prüfungsthemen: Baurecht, Gewerberecht
Paragraphen: §30 BauGB
Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, hart am Fall, Fragestellung klar
Prüfungsgespräch:
Zum Einstieg schilderte der Prüfer einen Fall: „A wohnt in seinem Wohnhaus in der Stadt F in Hessen. In seinem Erdgeschoss möchte A wegen des guten Wetters eine Eisdiele eröffnen. Dazu muss er sein Erdgeschoss nicht besonders umbauen; lediglich neues Mobiliar soll angeschafft werden und durch das große Fenster soll das Eis auf den Bürgersteig erkauft werden. Der Bebauungsplan weist das Gebiet als Wohngebiet aus. Er fragt seinen Rechtsanwalt, was er bei seinem Vorhaben beachten muss.“ Es wurde gefragt welche Rechtsquellen für die Auskunft maßgeblich sind. Danach wurde von den Prüflingen geprüft, ob das Vorhaben des A genehmigungspflichtig und genehmigungsfähig ist. Dabei waren vor allem Vorschriften der HBO, des BauGB und der BauNVO zu prüfen. Im Verlauf dieser Prüfung wurden immer wieder kleine Exkurse vorgenommen, etwa zu betroffenen Grundrechten, Grundsätzen der Landesverwaltung und Gemeindebehörden. Außerdem wurde nach der Ausgestaltung der gesetzlichen Einbindung der BauNVO in das BauGB gefragt. Anschließend wandelte der Prüfer den Fall etwas um: „A möchte für seine Eisdiele vier Tische mit je zwei Stühlen auf dem Bürgersteig vor seiner Eisdiele aufstellen. Die zuständige Behörde versagt die Genehmigung. Sie bietet ihm jedoch an, ihm die Genehmigung gegen Zahlung eines hohen Geldbetrages zu erteilen.“ Nun wurde von den Prüflingen auf Vorschriften des HStrG eingegangen. Insbesondere wurden Begriffe wie die Widmung, Gemeingebrauch und Sondernutzung erörtert. Es wurde zudem gefragt, ob A auf dem Klagewege die Genehmigung zur Aufstellung seiner Tische und Stühle verlangen kann. In diesem Zusammenhang wurden die Besonderheiten des Bescheidungsurteils und der gerichtlichen Überprüfbarkeit von Ermessensentscheidungen abgefragt. Als weiterer Exkurs fragte der Prüfer nach Ermessensfehlern einer Behörde. Danach wandelte der Prüfer den Fall ein letztes Mal um: „A bekommt die Tische auf dem Bürgersteig genehmigt. Nun möchte er Bauarbeiten auf dem Bürgersteig vornehmen (aufreißen des Bürgersteigs) um Stromkabel von seinem Haus zu den Tischen zu verlegen, damit diese Abends beleuchtet werden können. Was muss er beachten?“ Es wurde nach öffentlich-rechtlichen Sachenrechtsgrundsätzen gefragt. Zuletzt wurde noch kurz auf gewerberechtliche/gaststättenrechtliche Besonderheiten eingegangen. Zu Beginn wurden die Prüflinge der Reihe nachgefragt. Als alle ihren ersten Redeanteil hatten, wurden die Prüflinge ohne feste Reihenfolge abgeprüft. Der Prüfer hatte dabei gut im Blick, dass alle Prüflinge eine ähnliche Redezeit bekommen. In der Rückschau ist der Prüfer ein sehr fairer Prüfer.