Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Oktober 2017 im zweiten Staatsexamen in Rheinland-Pfalz. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsfach: Zivilrecht
Gedächtnisprotokoll:
Mütter, die desöfteren schon auf die eigenen und Nachbarskinder im Kindergartenalter aufgepasst haben, vereinbaren per Whatsapp, dass an einem Tag mehrere Kinder mit den Müttern auf den Spielplatz gehen sollen. Letztenendes kann nur eine Mutter, weshalb diese dann allein auf die Kinder aufpasst. Auf dem Spielplatz geht dann dennoch ein Kind „verloren“, was die aufpassende Mutter (die aber nicht die des verlorenen Kindes ist!) zunächst nicht bemerkt. Das Kind läuft ohne zu schauen über ein Straße. Dabei wird es durch einen Mann (Eigentümer/Halter/Fahrer) mit seinem Auto angefahren, da dieser das Kind nicht sehen konnte, während es noch zwischen geparkten Autos stand, und er deshalb nicht mehr rechtzeitig bremsen konnte. Eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. Kind wurde verletzt, in Krankenhaus behandelt. Diverse Kosten.
Die Aufgabe war aus der Sicht der Rechtsabteilung der Versicherung zu prüfen. Zunächst war festzustellen, ob ein Anspruch des Kindes gegen den Schädiger bzw. die Versicherung bestand. Sodann war ein möglicher Regress gegen die aufpassende Nachbarin zu prüfen.
Es war entweder ein Schriftsatz an das Gericht zu fertigen oder für den Fall, dass ein Regress aussichtlos sei, ein Schreiben an den Versicherungsnehmer zu fertigen.
Probleme: Halterhaftung, Mitverschulden, Direktanspruch, gestörte Gesamtschuld, Gefälligkeitsverhältnis, „Mandanten“schreiben