Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Januar 2018 im zweiten Staatsexamen in Hessen. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsfach: Öffentliches Recht
Gedächtnisprotokoll:
Antragstellerin wurde in der Vergangenheit von den Antragsgegnern (die Rechtsanwaltskanzlei sowie zwei Partner dieser Kanzlei) auf eine Urheberrechtsverletzung im Rahmen von Verbreitungen von Pornos abgemahnt.
Die Antragsgegner drohten an, bei Nichtzahlung der Abmahnforderung den Namen der Antragsstellerin auf ihrer Homepage in einer Liste von ähnliche Zahlungsunwilligen zu veröffentlichen. Die Antragstellerin erwirkte eine einstweilige Verfügung gegen die Veröffentlichung ihres Namens auf diesem „Porno-Pranger“.
Gegen die einstweilige Verfügung der Antragstellerin legten die Antragsgegner einen Widerspruch ein.
Die Antragstellerin ist der Ansicht, dass durch die Aufnahme ihres Namens in den Porno-Pranger ihr Persönlichkeitsrecht verletzt wird.
Die Antragsgener sind der Ansicht, dass ihre Berufs- und Meinungsfreiheit die Veröffentlichung des Namens zulasse.
Der Antragsgegner zu 3) (einer der Partner) ist der Ansicht, die Verfügung könne sich nicht gegen ihn richten. Er war in der Entscheidungsfindung zum Porno-Pranger nicht beteiligt.
Zulässigkeit und Begründetheit des Widerspruches waren zu prüfen.