Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – Berlin vom Dezember 2017

Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Dezember 2017 im zweiten Staatsexamen in Berlin. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Strafrecht

Gedächtnisprotokoll:

Revisionsklausur Strafrecht/Jugendstrafrecht
Zulässigkeit: § 273 IV StPO (Vier-Augen-Prinzip)
Begründetheit:
– Verfahrensvoraussetzungen: § 266 StPO, Dauerdelikt, prozessualer Tatbegriff
– Absolute Revisionsgründe: Erwachsenengericht urteilt Heranwachsenden ab, § 338 Nr. 4 StPO, §§ 33, 107 JGG; Jugendgerichtshilfe fehlt, sie unterfällt aber nicht § 338 Nr. 5
– Relative Revisionsgründe: Fehlende Heranziehung der Jugendgerichtshilfe: Verstoß gegen 38 III 1, 50 III 1 JGG, § 244 II StPO, wohl kein Beruhen hier; dann §§ 163a, 163 I 2, 261 StPO, dann § 249 I 2 StPO, kein Verstoß gegen Unmittelbarkeitsprinzip, nur Ergänzung (Vorhalt und Konfirmation); dann bloß 30-minütige Unterbrechung, nicht wie vom Verteidiger gewollt Aussetzung, Verletzung des § 265 III, IV?

Sachrüge:
§ 239 StGB als Dauerdelikt, sukzessive Beteiligung (durch Unterlassen hierzu), psychische Beihilfe durch Unterlassen, Garantenstellung § 13 StGB?, iterative Tatbestandsverwirklichung bei gefährlicher Körperverletzung, Anwendung materiellen Jugendstrafrechts auf Heranwachsende, § 105 I Nr. 1 JGG?