Protokoll der mündlichen Prüfung zum 2. Staatsexamen – Bayern im Mai 2018

Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Bayern im Mai 2018. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen: Öffentliches Recht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1
Vorpunkte 4,38
Prüfungsgespräch 5
Endnote 5,38
Endnote (1. Examen) 6,5

Zur Sache:

Prüfungsthemen: Europäisches Wahlrecht, Kommunalrecht

Paragraphen: §§14 EU, §21 GemO

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, lässt Meldungen zu, Intensivbefragung Einzelner

Prüfungsgespräch:

Im ersten Teil befassten wir uns mit der Wahlordnung auf europäischer Ebene. Die Einstiegsfrage lautete: Welche Wahl steht in nächster Zeit an? Der Prüfling nannte schließlich nach mehreren Versuchen die Wahl zum Europaparlament. Dann fragte der Prüfer nach dem genauen Monat und Tag. Er gab uns (meiner Erinnerung nach) die Antwort: im Mai. Dann fragte er, warum sie an drei Tagen stattfand. Die Antwort (wusste niemand) war, dass unterschiedliche Länder unterschiedliche Wahltage habe, in Deutschland ist dies beispielsweise der Sonntag. Die Verteilung auf drei Tage ist folglich ein Kompromiss.
Dann musste Art 14 III EUV gefunden werden. Dieser wurde dann länger besprochen. Zunächst wurde nach der Anzahl der Abgeordneten gefragt und wie viele Abgeordnete die BRD stellt. Dann musste erläutert werden, warum die Anzahl der Abgeordneten zum Teil sehr unterschiedlich sind. Die Antwort lautete, dass die Anzahl der Abgeordnete nach der Größe des Mitgliedsstaats bestimmt wird. Außerdem wollte Herr Engelbracht wissen, wie der „Brexit“ sich auf die Anzahl der Abgeordneten und die Aufteilung der Mitgliedstaaten auswirken könnte.
Schließlich kam er auf den Fall Di Lorenzo zu sprechen, der mit seiner doppelten Staatsbürgerschaft in Deutschland und in Italien seine Stimme abgab.
Schließlich wurde noch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Verbot einer Sperrklausel in Deutschland im Rahmen der Europawahlen besprochen. Die Argumente für und gegen eine Sperrklauseln wurden herausgearbeitet. Auch wurden Vergleiche zu Sperrklauseln anderer Mitgliedsstaaten gezogen. Es wurde ferne besprochen, welche Argumente für und gegen die Einführung einer Sperrklausel auf EU-Ebene sprechen.
Zuletzt wurden die Prüflinge gefragt, was sie von der aktuellen Diskussion halten, dass auf den Wahlscheinen hinter dem jeweiligen Kandidat das Logo der innerstaatlichen Partei und das Logo der Partei, die der innerstaatlicher Partei auf europäischer Ebene entspricht abgedruckt werden soll.
Bei zweiten Teil wurde Kommunalrecht geprüft. Eine Kleinstadt erstellt eine Satzung für die Nutzung ihrer Stadthalle. Laut der Satzung sind politische Veranstaltungen in der Stadthalle verboten. Der Bürgermeister erlaubt jedoch der Partei A die Benutzung der Stadthalle für das Veranstalten ihres Parteitages. Daraufhin möchte die Partei P die Stadthalle für ihre Veranstaltung nutzen. Dies wurde ihr verboten. Diskutiert wurden eine konkludente Widmungserweiterung und die Rechtmäßigkeit des Handelns des Bürgermeisters.
Dann war die Prüfung auch schon zu Ende.
Viel Erfolg!