Protokoll der mündlichen Prüfung zum 1. Staatsexamen – Saarland im Juni 2018

Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung im Saarland im Juni 2018. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen: Arbeitsrecht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1 2 3 4
Wahlfach 13 12 10 09

Zur Sache:

Prüfungsstoff: aktuelle Fälle

Prüfungsthemen: Verzugslohn, BVerfGE bezgl. § 14 II TzBfG, Entfristungsklage, Betriebsstilllegung

Paragraphen: §615 BGB, §14 TzBfG, §11 KSchG

Prüfungsgespräch: hält Reihenfolge ein, Intensivbefragung Einzelner, hart am Fall

Prüfungsgespräch:

Es ging um die Geltendmachung von Verzugslohn des ANs A. Diesem wurde fristlos durch die AG B gekündigt. Der KSchK wurde durch das ArbG stattgegeben. Zu untersuchen waren dann verschiedene Zeiträume während des KSchProzesses: Zunächst erhielt er kein Arbeitslosengeld, dann wurde ihm vom AG die Weiterbeschäftigung angeboten, dann erhielt er Arbeitslosengeld und schließlich hatte er eine befristete Anstellung bei einem anderen AG C.
Es wurden genaue Daten und Beträge genannt und ein Verzugslohn in einer konkreten Höhe begehrt.
Hier war insbesondere auf § 11 KSchG einzugehen und zu untersuchen, wie die Beträge anzurechnen sind, ob die Beschäftigung dem AN „zumutbar“ ist und ob der AG durch das Angebot der
Prozessbeschäftigung den Annahmeverzug beenden konnte. Die genauen Daten und Beträge weiß ich nicht mehr aber GANZ WICHTIG: notiert euch die Beträge und die einzelnen Zeitabschnitte sorgfältig – am Ende wird nach der konkreten Anspruchshöhe gefragt.
Danach ging es mit einer Entfristungsklage weiter, die auf das Problem der teleologischen Reduktion des § 14 II S.2 TzBfG abzielte. Diesbezüglich wurden die unterschiedlichen Ansichten von BAG und Lit besprochen.
Dies wurde als Übergang genutzt, um einen aktuellen Beschluss des BVerfG bezgl. des § 14 II S.2 TzBfG zu besprechen. Hier wurde danach gefragt, inwiefern hier eine Verfassungsbeschwerde erhoben bzw. Grundrechtsverletzung geltend gemacht werden konnte. Hier wurde auf allg. Grundrechtsdogmatik eingegangen.
Schließlich wurde ein Fall aus dem Kollektivarbeitsrecht gestellt, der auf das Problem der Möglichkeit einer Betriebsstilllegung durch den AG abzielte. Danach war die Prüfung beendet.
Lasst euch nicht verunsichern oder von den Daten und Beträgen aus der Fassung bringen.
Ich wünsche euch viel Glück!