Protokoll der mündlichen Prüfung zum 2. Staatsexamen – NRW im Juni 2018

Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in NRW im Juni 2018. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen: Öffentliches Recht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1 2
Vorpunkte 5,6 6,4
Aktenvortrag 8 6
Prüfungsgespräch 8 8
Endnote 6,57 6,8
Endnote (1. Examen) 7,4

Zur Sache:

Prüfungsstoff: protokollfest

Prüfungsthemen: Abschleppfall, Baurecht, Nutzungsuntersagung

Paragraphen:  §43 PolG, §46 PolG

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort Diskussion

Prüfungsgespräch:

Der Prüfer begann die Prüfung mit einem Fall:
A ist Halter eines Fahrzeuges und parkt dieses auf einem Seitenstreifen im öffentlichen Verkehrsraum. Das Fahrzeug ist nicht mehr versichert, aber es ist noch bei der Straßenverkehrsbehörde angemeldet.
Das Fahrzeug war verkehrsbehindernd geparkt und in dem Raum herrschte Parkplatzmangel.
Beamte brachten deshalb einen Aufkleber auf der Windschutzscheibe an, mit der Aufschrift, dass das Fahrzeug innerhalb einer Frist abgeholt werden sollte und es, wenn dem nicht nachgekommen wird, auf Kosten des Halters abgeschleppt und in Verwahrung genommen wird.
Es sollten die Aussichten eines möglichen gerichtlichen Vorgehens geprüft werden.
Zunächst wurde diskutiert, ob eine Sicherstellung oder eine Ersatzvornahme vorlag und wovon dies im Endeffekt abhängt. Wir kamen zur Sicherstellung. Dann war die Frage, ob die Beamten im gestreckten oder im gekürzten Verfahren vorgegangen waren. Problematisch war, ob der Aufkleber eine wirksame Grundverfügung darstellt. Hier war die Bekanntgabe fraglich. Da diese verneint wurde kam nur der Sofortvollzug in Betracht.
Der Prüfer fragte, ob die Maßnahme denn zur Gefahrenabwehr notwendig war, da der Halter übe eine Behörde ausfindig gemacht werden könnte, was drei Wochen in Anspruch nehmen würde. Dies wurde schließlich länger diskutiert.
Dann stellte er noch einen kleinen baurechtlichen Fall: A betreibt eine Gaststätte mit Außengastronomie und bringt eine fest verankerte Überdachung an. Es ergeht eine Rückbauverfügung der Behörde. Er fragte, was der A hier gegen unternehmen kann. Dies stand in Verbindung zum einstweiligen Rechtschutz, an die Details erinnere ich mich leider nicht mehr.
Schließlich fragte er noch zur Übertragung auf den Einzelrichter und was passiert, wenn der Rechtsstreit auf einen Richter auf übertragen wird.