Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom November 2017 im ersten Staatsexamen in NRW. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsfach: Strafrecht
Gedächnisprotokoll:
Die Klausur im Strafrecht im November 2016 war sehr dankbar. Geprüft wurden zwar viele Tatbestände, aber es gab nur einen einzigen Täter und, sowie keine wirklichen Probleme in der Rechtswidrigkeit oder Schuld. Problematisiert wurde einmal die Abgrenzung zwischen bewusster Fahrlässigkeit und dolus eventualis, sowie ab welchem Promillegehalt man sich nicht mehr strafbar machen kann. Des Weiteren wurde die Abgrenzung zwischen Raub und Diebstahl verlangt und ansonsten waren weitere kleine, teils unbekannte Delikte zu prüfen, wie beispielsweise ein Angriff auf einen Polizisten und Hausfriedensbruch. Kurz angeprüft werden musste auch eine Sachbeschädigung, wobei dort keinerlei Probleme lagen. Alles in allem war die Klausur sehr dankbar und man konnte mit dem Grundwissen auf jeden Fall bestehen. Dadurch, dass es nur einen Täter gab, musste man nie §§ 25 ff. prüfen, wodurch einem der Aufbau der Lösung sehr erleichtert wurde. Zudem gab es keine Irrtümer oder anderweitige Probleme des AT. Wenn man sich mit den Standardproblemen im BT auskannte, war die Klausur gut zu schaffen.