Protokoll der mündlichen Prüfung zum 2. Staatsexamen – Berlin im Mai 2018

Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Berlin im Mai 2018. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen: Strafrecht

Zur Sache:

Prüfungsstoff: protokollfest, aktuelle Fälle

Prüfungsthemen: Straßenverkehrsdelikte, Fahrverbot, StPO Basics

Paragraphen:  §315b StGB, §315c StGB, §24 GVG, §111a StPO, §69 StGB

Prüfungsgespräch:Frage-Antwort, hält Reihenfolge ein, verfolgt Zwischenthemen

Prüfungsgespräch:

Die Prüferin prüfte absolute Standards im Verkehrsrecht und zu diversen anderen Rechtsgebieten ab. Sie prüfte einen Mix aus bekannten Problemen aus den Protokollen, aber entwickelte auch schnell Fälle aus anderen Gebieten des Strafrechts wobei nichts unlösbar war. Solange man aufmerksam folgt kommt man mit und jeder Beitrag wurde wohlwollend aufgenommen. Unter anderem kamen ihre absoluten Klassiker ran, aber auch die ein oder andere neue Sache:
Fall: A macht vor Schule den dicken Max. Er hat seine Freundin im Auto und macht dort ein paar riskante Fahrmanöver. Er missachtet dabei diverse Verkehrsregeln (Vorfahrt, etc.) usw. Strafbarkeit? 315c, 315b -> Wir prüften umfangreich eine Strafbarkeit nach diesen Vorschriften. Bei 315b wollte sie auf die Perversion des Verkehrsvorgangs hinaus und die Schädigungsabsicht hören.
Wie ist das bei Verbrechen und Vergehen, wo stehen diese. Wann kommt eine Strafrahmenverschiebung in Frage, da wir auch über einen Versuch sprachen. Muss eine Strafrahmenverschiebung erfolgen? Nein, aber die Rechtsprechung nimmt diese in der Regel vor.
Wie sind die unterschiedlichen Zuständigkeiten der Gerichte? Wohin kommt die Sache hier?
SchöffenG
Weiter im Fall: A macht wieder ein paar gefährliche Fahrmanöver usw. hat allerdings den Kofferraum voller Drogen. Ein Polizist sieht dass der A so viel Quatsch macht und will ihn anhalten. A fährt auf ihn zu und will entkommen. Der Polizist springt zur Seite. Strafbarkeit? Wir rätselten eine Weile rum, die Prüferin wollte aber auf den „neuen“ 114 raus. Sie war verwundert, dass in vielen Prüfungen dieser nicht bekannt waren. Es folgte eine kursorische Prüfung des 114. Sie wollte u.a. auch 315b Abs. 3 iVm 315 Abs. 3 hören, der dann auch von einer Kandidatin durchgeprüft wurde.
Was unternimmt die Staatsanwaltschaft? Hier vor allem 111a StPO. Daraufhin wollte sie wissen was dringende Gründe sind. Daraufhin wurden auch die verschiedenen Verdachtsgrade und deren Abgrenzung zueinander angesprochen.
Was ist der Unterschied zwischen 69 und 44? Was kann die StA noch machen? Einstellen scheidet aus, da hier kein Vergehen.
Wie sieht es aus mit dem Deal im StrafR? Was macht diesen aus und was wird im Deal abgesprochen? Welche Rechtsmittel kann man gegen die Entscheidung einlegen?
Das war es auch schon. Insgesamt dauert unsere Prüfung nur 40 Minuten, da wir auch nur 4 Prüflinge waren. Wie man sieht umriss die Prüferin wirklich einige Themengebiete, ihre Klassiker sollte man definitiv beherrschen, allerdings sollte man sich auch die Neuerungen zu Gemüte führen. Insgesamt kam man mit gutem Basiswissen wirklich sehr weit.

Viel Erfolg!