Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom April 2018 im zweiten Staatsexamen in NRW. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsfach: Strafrecht
Gedächtnisprotokoll:
Zwei Zeugen und die zugleich späteren Geschädigten befanden sich in einer Kneipe. Der BES verlangte einfach so Geld für einen Spielautomaten. Das Geld wurde nicht gezahlt, einer der Zeugen zeigte nur einen 50 Euro schein. Den nahm der BES an sich. Daraufhin kam es zu einer Rangelei zwischen dem Zeugen und dem BES, der sich den Schein wiederholen wollte. Unvermittelt schlug der BES dem einen Zeugen ins Gesicht. Daraufhin ging der andere Zeuge auf den BES los und es kam zur Auseinandersetzung. Der Zeuge warf den BES zu Boden und fixierte ihn. Der BES ließ den 50 Euro schein fallen. Der Zeuge aber schlug ihm fortlaufend ins Gesicht. Der BES wusste sich nicht anders zu befreien und griff letztmöglich zu einem Kampfmesser in seiner Hosentasche, das er dem Zeugen in das Gesäß rammte. Der trug eine Wunde davon.
Nach Eintreffen der Polizei kam es zur vorläufigen Festnahme. Im Polizeiauto entgegnete der BES zu einer Polizeibeamtin, dass er ihren Kindern etwas antun werde. Die Beamtin aber hatte keine Kinder.
Es war die Entschließung der StA zu entwerfen. Entziehung war nicht zu prüfen.