Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom März 2018 im ersten Staatsexamen in Bayern. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsfach: Zivilrecht
Gedächnisprotokoll:
Teil 1:
V ist Eigentümer eines Hauses mit mehreren Wohnungen, von denen er eine unbefristet an M vermietet hat. M vermietet ihre Wohnung über eine Internetplattform an mehreren Wochenenden gegen Entgelt an Touristen und nimmt so 1000 Euro ein. V wird hiervon durch die anderen Mieter informiert, die sich über das Ein- und Ausgehen der unbekannten Personen beschweren und dieses als Störung empfinden. Zudem befürchten sie Diebstähle und Beschädigungen im Haus durch die Unbekannten. V fordert daraufhin die M schriftlich auf, es unverzüglich zu unterlassen, die Wohnung entgeltlich an Unbekannte zu überlassen, zumal er eine Untervermietung nie gestattet habe und auch künftig nicht gestatten werde. M bietet aber trotzdem ihre Wohnung weiterhin im Internet an, wobei sich aber niemand mehr auf die Anzeige meldet. V entdeckt die Anzeige im Internet und erklärt daraufhin schriftlich gegenüber M das Mietverhältnis für sofort beendet, weil er seine Rechte gefährdet sieht und der Hausfrieden durch die Fremden nachhaltig gestört werde. Weiter verlangt er gegenüber M sofortige Herausgabe der Wohnung.
Fragen zu Teil 1: a) Kann V von M Herausgabe der Wohnung verlangen?
b) Hat V gegen M einen Anspruch auf Herausgabe der von M eingenommenen 1000 Euro?
Teil 2:
Da M nicht ausziehen will, tauscht V die Wohnungsschlösser aus als M gerade außer Haus ist. M Fragt daraufhin ihren Anwalt, wie sie wieder in die Wohnung gelangen kann.
Frage zu Teil 2: Hat ein Antrag der M im Wege des einstweiligen Rechtschutzes mit dem Ziel, wieder in die Wohnung zu gelangen, Aussicht auf Erfolg?