Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Niedersachsen im Juni 2018. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsgespräch:
Diese Prüfung habe ich als angenehmste von Allen empfunden, da er einerseits wirklich sehr sympathisch ist und sich andererseits mit einfachsten Antworten zufrieden gibt. Man wusste immer direkt, worauf er hinaus wollte und er hat viel gelächelt. Bei uns hat der Prüfer Einstiegsfragen zu den Spruchkörpern gestellt – jeder sollte sich dann einen aussuchen und sagen, wo dieser geregelt ist und wofür er zuständig ist. Obwohl ein Kollege anfing mit (Amtsgericht, Landgericht…) wurde der Prüfer nicht ungeduldig, sondern wies daraufhin, dass es um die Spruchkörper und nicht um die Gerichte geht. Prozessmaximen fragte er bei uns nicht.
Insgesamt prüfte er bei uns 2 Fälle – bei dem einen ging es um einen Bademeister, während dessen Dienst ein Kind ertrank. Komischerweise wollte er hier nicht auf die Abgrenzung zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit hinaus, sondern fragte lediglich die Vorsatzformen ab. Der andere Fall war ein einfacher Raub (ich glaube damit wollte er dem einen Mitprüfling nochmal eine Chance auf Verbesserung geben).
Auch bei uns fragte er am Ende des 1. Falls nach der Zuständigkeit des Gerichts. Am Ende des einen Falls fragte er, was die Eltern nun noch tun könnten. Er wollte letzten Endes auf die Nebenklage hinaus, was alle leicht verwirrt hat. Zuerst hatte nämlich der eine Prüfling mit dem Privatklageverfahren begonnen, was aber falsch war. Letzten Endes wollte er aber nur wissen, was die Nebenklage ist, wo sie geregelt ist und was dort im Gesetz steht.
Insgesamt hat der Prüfer allen in der Prüfung sehr viel geholfen und Fragen erst spät weitergegeben.
Zum Thema Aktualität lässt sich sagen, dass es sich bei dem Fall mit dem Bademeister um eine BGH-Entscheidung handelte, aber trotzdem hat er ihn meiner Einschätzung nach nicht wegen der Aktualität ausgesucht, sondern um Grundlagen abzuprüfen. Auch bei uns hat er wieder einige StPO Fragen gestellt.
Bzgl. der Benotung hatte ich im Nachhinein das Gefühl (was ich schon vorher aus den Protokollen aufgrund der vielen 10-11 Punkte vermutet hatte), dass man bei Prüfer relativ leicht ins VB kommen kann – es darüber hinaus jedoch schwierig wird. Dies lag vor allem daran, dass er uns allen trotz unterschiedlicher Vornoten Fragen auf dem gleichen Niveau stellte und es meines Erachtens nicht wirklich Fragen gab, mit denen man glänzen konnte.
Ich würde daher als Tipp mit auf den Weg geben (natürlich nur, wenn ihr unbedingt ins gut oder sehr gut kommen wollt), sich eine Strategie zu überlegen, wie man gekonnt ein bisschen Zusatzwissen in die Antworten mit einfließen lässt, denn dadurch, dass keine Nachfragen vom Prüfer kommen, ist es ansonsten schwierig, einen guten bis sehr guten Kenntnisstand nachzuweisen. Auf der anderen Seite sollte man noch einmal die StPO-Themen wiederholen (oder sich aneignen, wenn man sich vorher noch nicht damit beschäftigt hat), denn wie auch aus den vorherigen Protokollen hervorgeht, stellt er wirklich in jeder Prüfung einige Fragen aus dem Bereich des Prozessrechts, sodass es natürlich verschenkte Punkte sind, wenn man hier Unsicherheiten aufzeigt. Aber auch hier gilt: Dieser Prüfer verlangt nur die Basics!
Viel Erfolg bei deiner Prüfung!