Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – Saarland vom Februar 2018

Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Februar 2018 im ersten Staatsexamen im Saarland. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Öffentliches Recht

Gedächnisprotokoll:

Motorradfahrer M möchte von der Schutzhelmpflicht beim Führen eines Kraftrades befreit werden, da er als getaufter Sikh aus religiösen Gründen einen Turban trägt. Daher stellt er bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Befreiung von der Helmpflicht nach §21 a II StVO. Zur Begründung führt er an, dass er sich zum Tragen eines Turbans in der Öffentlichkeit religiös verpflichtet sieht und daher von der Schutzhelmpflicht befreit werden müsse, da er nicht gleichzeitig einen Turban und einen Motorradhelm tragen könne. Der Antrag wird von der zuständigen Behörde mit der Begründung abgelehnt, dass eine Befreiung von der Schutzhelmpflicht nur dann erfolgen könne, sofern dies aus gesundheitlichen Gründen erforderlich sei. in den vergangenen Jahren wurden andere Motorradfahrer wegen Genickschmerzen von der Schutzhelmpflicht befreit. Zudem sei M im Besitz eines Führerscheins der Klasse B und könnte daher auch mit dem PKW am Straßenverkehr teilnehmen. M sieht sich hierdurch in seiner Religionsfreiheit aus Art. 4 I , II GG verletzt und legt daher Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht. Hat die Verfassungsbeschwerde Erfolg?