Protokoll der mündlichen Prüfung zum 1. Staatsexamen – Niedersachsen im September 2018

Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Niedersachsen im September 2018. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen: Zivilrecht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1
Vorpunkte 6,16
Zivilrecht 6
Strafrecht 6
Öffentliches Recht 4
Endpunkte 5,8
Endnote 5,8

Zur Sache:

Prüfungsstoff: aktuelle Fälle

Prüfungsthemen: Definitonen, Rechtsgeschichte, Deliktsrecht, Innerbetrieblicher Schadensausgleich

Paragraphen: §823 BGB, §831 BGB

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, Intensivbefragung Einzelner, verfolgt Zwischenthemen, lässt sich ablenken

Prüfungsgespräch:

Wir fingen mit Definitionen an. Was ist: Eine Mahnung? Ein Pentatonischer Besitzanspruch? Ein Possessorischer Besitzanspruch? Ein Quasi-negatorischer Unterlassungsanspruch? Was ist eine Willenserklärung?
Danach sprachen wir leider 20 Minuten über Rechtsgeschichte… Es ging um das Corpus iuris civilis. Auch um das Corpus iuris canonici. Außerdem wollte er von mir die Motive zum BGB wissen und warum das BGB eigentlich so heißt und nicht Zivilgesetzbuch. Dann wollte er wissen, wer denn wohl gegen die Stärkung der Rechte des Bürgers gehabt haben könnte. Er wollte damit auf den Kodifikationsstreit mit Savigny hinaus. Dann wollte er noch wissen, welche Teile des BGB aus dem römischen Recht überlebt haben. ( Das bereicherungsrecht, daher condictio ob rem, sine causam, etc. und 985, die vei condictio)
Dann ging es zu einem Fall. A arbeitet für Firma X, dieser stellt, da es eine Tochterfirma ist, B in der Firma Y ein, B stellt in Firma Y nun den C ein. Dieser arbeitet auf einer Baustelle im Auftrag seiner Firma und macht nun ein Stromkabel kaputt, wodurch in der Firma Z die Maschinen zerstört werden und Gewinn Ausfall eintritt. ( ihr kennt bestimmt alle den Fall ) Wir haben hier 823 und 831 geprüft und über den Schaden etwas genauer gesprochen. Außerdem haben wir ganz kurz die Zulässigkeit der Klage geprüft, also welches Gericht zuständig wäre. Außerdem wollte er auf ein Organisationsverschulden der Muttergesellschaft hinaus. Er hat dann noch über den Innerbetrieblichen Schadensausgleich gesprochen und wollte hören, welche Anspruchsgrundlage es dafür gibt und wie man staffelt. Die Zeit war dann allerdings rum und die Prüfung vorbei.
Ich denke allerdings, dass er kein Fan von Arbeitsrecht ist, jedoch sollte man den Innerbetrieblichen Schadensausgleich kennen und darüber reden können, da es schon mal in einem seiner Protokolle aufgetaucht ist. Das Bild von Justitia tauchte in dieser Prüfung übrigens nicht auf!
Viel Erfolg