Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Oktober 2018 im zweiten Staatsexamen im Rheinland – Pfalz. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsfach: Strafrecht
Gedächtnisprotokoll:
Aufgabe in der Klausur war die Erstellung eines Gutachtens zu den Erfolgsaussichten einer bereits eingelegten Revision aus Anwaltssicht.
In der Zulässigkeit waren neben der Fristberechnung nach nicht fertiggestelltem Protokoll der Hauptverhandlung und der Wirksamkeit eines Verzichts auf das Rechtsmittel keine weiteren größeren Probleme anzusprechen.
In der Begründetheit waren zunächst Verfahrenshindernisse wie zum Beispiel der Verstoß gegen § 260 Absatz 3 StPO und fehlender Strafantrag anzusprechen.
Als absoluter Revisionsgrund war die Befangenheit eines Richters zu erörtern.
Relative Revisionsgründe wie Verstoß gegen § 57, 258 Absatz 2, 55, 243 Absatz 4 (nachgeholte Negativermittlung) und § 260 Absatz 4 ( Widerspruch zwischen tenorierter und in den Gründen angeführter Gesamtgeldstrafe) waren zu prüfen.
In der Sachrüge waren vornehmlich Beleidigung und Sachbeschödigung zu erörtern. Fehler in der Strafzumessung und Tagesatzberechnung mussten angesprochen werden.
Abschließend sollten Ausführungen zur Zweckmäßigkeit des weiteren Vorgehens erfolgen und der passende Revisionsantrag formuliert werden.
Größtes Problem der Klausur schien die mangelnde Bearbeitungszeit für eine Vielzahl von Einzelproblemen zu sein.