Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Mai 2018 im ersten Staatsexamen in NRW. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsfach: Zivilrecht
Gedächnisprotokoll:
Die Arbeitsnehmerin A ist seit mehreren Jahren bei der X GmbH, einer Baufirma, beschäftigt. Geschäftsführerin ist die B.
A meldet sich aufgrund eines Bandscheibenvorfalls krank. Durch Kollegen erfährt die B, dass A dabei gesehen wurde, wie sie auf den Baustellen ihres Ehemannes aushilft.
Daraufhin beauftragt die B einen Privatdektiven, der die A beschatten soll. Dieser findet heraus, dass die A tatsächlich auf den Baustellen ihres Ehemannes aushilft und fotografiert die A während diese schwere Zementsäcke trägt.
Nachdem die Krankschreibung der A abgelaufen ist, wird sie von der B in das Büro zu einem Gespräch bestellt. Dieses Gespräch findet allerdings über zwei Wochen, nachdem die B die Fotos des Privatdektiven erhalten hat, statt.
Die B fordert die A auf einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Weiterhin befinden sich in dem Arbeitsvertrag zwei Klauseln. Nach der ersten Klausel ist der Arbeitnehmer bei Vertragsbruch verpflichtet eine Vertragsstrafe zu zahlen. Nach der zweiten Klausel verjähren Ansprüche des Arbeitsnehmers in einer bestimmten Anzahl an Monaten.
A fühlt sich unter Duck gesetzt und unterschreibt den Aufhebungsvertrag.
Fragen:
Ist der Aufhebungsvertrag wirksam geschlossen worden?
Welche Ansprüche hat die X GmbH gegen A und andersherum?
Muss die A die Vertragsstrafe zahlen?
Konnte die B die A fristlos kündigen?