Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – Rheinland-Pfalz vom August 2018

Bei den nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom August 2018 im ersten Staatsexamen in Rheinland-Pfalz. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Strafrecht

Gedächnisprotokoll:

Im ersten Tatkomplex ging es um einen Mann, der einen defekten Fernseher zurückgeben wollte. Als der Ladeninhaber sich weigerte, den Fernseher zurückzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten, wurde der Mann laut und baute sich drohend vor der Ladentheke auf. Der Ladeninhaber reagierte jedoch gelassen und drohte seinerseits mit der Polizei. Daraufhin verließ der Mann den Laden.
Im zweiten Tatkomplex fuhr der Mann aus dem Laden einen befreundeten Rechtsanwalt mit dessen Auto zum Flughafen. Auf der Strecke streifte das Fahrzeug ein anderes Fahrzeug. Der Rechtsanwalt schaute sich die Sache an und teilte den im Wagen sitzenden Mann wahrheitswidrig mit, dass nichts passiert sei. Daraufhin setzte der Mann seine Fahrt zum Flughafen fort.
Im dritten Tatkomplex machte sich der mittlerweile völlig übermüdete Mann vom Flughafen aus in Richtung Heimat. An einer unübersichtlichen Kurve kollidierte das Fahrzeug mit einem Radfahrer. Der Radfahrer war betrunken und der Unfall wäre mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch passiert, wenn der Mann nicht übermüdet gewesen wäre, sprich keine Sorfaltspflicht verletzt hätte. Nachdem der Mann austieg um nach dem Radfahrer zu sehen, stellte er fest, dass dieser lebensgefährlich verletzt war. Der Mann hatte ein Prepaidhandy dabei, dass keine Rückschlüsse auf seine Identität zuließ. Dennoch entschied er sich nichts zu machen und weiter zu fahren, da er in Folge seiner Müdigkeit mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnete.
In der StPO Zusatzfrage ging es um den medienwirksamen Fall, in dem ein Richter auf seinen Facebookprofil mit einem T-Shirt zu sehen war, auf den sinngemäß stand “ Heute bei mir, morgen in der JVA. Man sollte dann die Befangenheit prüfen.