Bei den nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Juni 2018 im zweiten Staatsexamen in Hamburg. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsfach: Zivilrecht
Gedächtnisprotokoll:
Der Angeklagte wird wegen Mordes durch Unterlassen in Tateinheit mit Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion durch Unterlassen und mit versuchtem Mord durch Unterlassen und mit gefährlicher Körperverletzung durch Unterlassen zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.
Er trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen einschließlich seiner und der notwendigen Auslagen der Nebenklägerin.
Angewendete Strafvorschriften: §§ 211 Abs. 1 und Abs. 2 5. Var., 2Therapiezentrum“. Die Beklagte vereinbarte mit der Zedentin die Teilnahme an der „Original E Therapie“ im Zeitraum 10.1.2017 bis 30.3.2017 und im Gegenzug für diese 84 Therapietage eine Vergütung von € 3.500.‘
In der als Anlage K1 vorgelegten schriftlichen Vereinbarung „für die Behandlung Original-e-Therapie zur Gewichtsabnahme“ heißt es u.a., dass „die Kosten der Original-e-Therapie weder von privaten, noch von gesetzlichen Krankenkassen getragen“ würden und dass sie „weder beihund.
„Der Teilnehmer verpflichtet sich, die zur Therapie gehörenden Maßnahmen strikt einzuhalten und dafür Sorge zu tragen, dass die subkutanen Injektionen (unter die Haut) regelmäßig entgegengenommen werden.“
Die 1967 geborene Beklagte füllte am 10.1.2017 bei der Zedentin einen Fragebogen aus, in dem sie u.a. zu ärztlichen Behandlungen Auskunft gab. Sie wog ihren Angaben zu.