Bei den nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Juli 2018 im zweiten Staatsexamen in NRW. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsfach: Öffentliches Recht
Gedächtnisprotokoll:
In der zweiten Klausur im Öffentlichen Recht ging es um einen Fall, der sich mit Ansprüchen aus dem Tierschutzgesetz befasste. Es wurde der Mandantin, die anwaltlich beraten werden sollte, im Laufe des Aktenauszugs das Pferd abgenommen. Hintergrund war, dass dieses unter schlechten Haltungsbedingungen untergebracht war und einen nicht zufriedenstellenden Ernährungszustand aufwies. Insoweit wurde auch eine Amtstierärztin zu Rate gezogen. Zudem waren Gegenstand der Streitigkeiten auch noch diverse Hundewelpen, die der Mandantin weggenommen werden sollten. Das kam daher, da bei einer Begehung durch die Behörde festgestellt worden ist, dass die wenige Tage/Wochen alten Hundewelpen unter anderem in einem Auslauf gehalten wurden, der Kot und Urinpfützen aufwies. Die Antragstellerin sagte jedoch, dass sie die Hinterlassenschaften zumindest einmal täglich entferne.
Die Behörde schlug nur deshalb bei der Mandantin auf, weil diese durch einen Nachbarn, der anonym bleiben wollte, angerufen worden sind. In diesem Zusammenhang sollten im Rahmen der anwaltlichen Fragestellung deshalb noch Informationsansprüche der Antragstellerin hinsichtlich des Namens des Nachbarn geprüft werden.