Bei den nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom August 2018 im ersten Staatsexamen in Hessen. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsfach: Öffentliches Recht
Gedächnisprotokoll:
In der Ö2 Klausur des August Durchgangs 2018 in Hessen wurden schwerpunktmäßig die Gewissensfreiheit nach Art. 4 I GG sowie die Berufsfreiheit nach Art. 12 I GG. das allgemeine Persönlichkeitsrecht sowie die Meinungsfreiheit nach Art. 5 I GG im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde abgefragt.
Die Klausur bestand aus zwei Teilaufgaben. In der ersten Teilaufgabe ging es um eine überzeugte Tierrrechtsaktivistin, die in einem Lebensmittelbetrieb arbeitete. Sie wurde aus betrieblichen Gründen in die neu gegrünete Schlachtereiabteilung des Betriebs versetzt. Nachdem die Tierrechtsaktivistin diese Versetzung verweigerte, wurde sie gekündigt. Nach erfolglosen Durchlaufen des Instanzenzugs erhob sie Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG.
In der zweiten Teilaufgabe ging es schwerpunktmäßig um die Journalistin J, welche anonyme Filmaufnahmen der Schlachterei zugesandt bekam, die verschiedene gravierende Verstöße gegen das Tierschutzgesetz dokumentiere. Daraufhin veröffentlichte J jene Aufnahmen auf ihrem Internetblog. Der Betrieb erhob daraufhin eine Unterlassungsklage vor den Zivilgerichten und nachdem diese erfolglos scheiterten eine Verfassungsbeschwerde.