Bei den nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Oktober 2018 im ersten Staatsexamen in NRW. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsfach: Strafrecht
Gedächnisprotokoll:
S und T leben in einer Beziehung in der es schon länger zu Misshandlungen der T durch den S kommt. S hat eine Aussprache mit ihren Eltern M und F, wobei die F ihr zum Beenden der Beziehung rät. F hat daraufhin eine Aussprache mit dem S. Dieser ist empört über das „Einmischen“ der F und fasst den Entschluss diese zur Rede zu stellen.
S verlässt das Haus, steigt in das Taxi des Taxifahrers D und bittet um Fahrt zu dem Haus der M und F. Dort angekommen entscheidet sich der S spontan den Fahrpreis in Höhe von 25 Euro nicht zu zahlen. Er steigt aus und versucht wegzurennen. Der D verfolgt den S, packt ihn und schmeißt S zu Boden. Der S stürzt und ist in der Folge vorübergehend handlungsunfähig. D greift nach der Geldbörse des S um den ihm geschuldeten Fahrpreis zu entnehmen. Er geht davon aus, dass S Bargeld bei sich hat. Dabei bemerkt der D, dass der S neben einem 20 und einem 5 Euro-Schein auch einen 100 Euro-Schein dabei hat. Er nutzt die Gelegenheit und entnimmt alle drei Scheine, steigt in sein Taxi und fährt davon.
Nachdem er wieder zu sich gekommen ist, bricht der S in das Haus der M und F ein, wo beide zur Zeit schlafen. Er geht in das Schlafzimmer und schreit die F an, wovon auch M geweckt wird. Er packt die F an den Haaren und zerrt die sich heftig wehrende F die Treppe hinunter. Der M ruft dem S zu, die F in Ruhe zu lassen, woraufhin dieser entgegnet: „Ich höre erst auf, wenn ich fertig bin!“ Dabei bemerkt S eine Halskette mit Anhänger an der F, die er schon immer kitschig fand. Er reißt die Kette vom Hals der F, während er diese immer noch an den Haaren gepackt hält. Die F ist aufgrund dessen außer Stade den S hiervon abzuhalten. S schmeißt die Kette auf den Boden und zertritt sie. Der M ist aufgrund körperlicher Gebrechen außer Stande sich tätlich mit dem stärkeren S auseinanderzusetzen. M hat große Angst um das Laben der F. Er greift nach seiner mit 6 Patronen geladenen Waffe. M ruft dem S zu, dieser solle aufhören, oder er schieße. M geht richtig davon aus, dass S diese Warnung gehört und verstanden hat. M schießt auf den Oberkörper des S, wobei er es für möglich hält, dass dieser dabei tödlich verletzt wird, sieht aber keinen anderen Weg um die Leiden seiner Frau zu beenden. S sinkt schwer verletzt zu Boden und lässt von der F ab. S ist wegen der schweren Verletzung nicht in der Lage einen Angriff auf die F fortzusetzen, dies erkennt der M auch. Er hat aber Angst, der S könnte zu einem späteren Zeitpunkt erneut zurückkehren. Um dies zu verhindernbigt der M einen, wie er glaubt, gezielten Schuss auf das Herz des S ab. Die F geht richtigerweise davon aus, dass der S durch not ärztliche Hilfe gerettet werden kann, sieht sich aber aufgrund der vorangegangenen Attacke nicht bereit, dies zu tun. Sie könnte das Telefon im Haus ohne weiteres benutzen und erkennt dies auch. F geht vor die Tür, um nach Luft zu ringen. S erlangt wenige Augenblicke später sein Bewusstsein wieder und verständigt den Notarzt, der sein Leben retten kann.
Prüfe die Strafbarkeit von S,M,F und D.
Die §§ 239, 239a, 123, 303 StGB und die Misshandlungen im Vorfeld von S an T sind nicht zu prüfen. Etwaige erforderliche Strafanträge sind gestellt.