Bei den nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Oktober 2018 im ersten Staatsexamen in Berlin. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsfach: Öffentliches Recht
Gedächnisprotokoll:
Partei A stellt mehrere „Kleine Anfragen“ gem. § 104 Geschäftsordnung des Bundestags an die Bundesregierung in Bezug auf die Deutsche Bahn. Dem Deutschen Bundestag steht ein solches Frage- und Informationsrecht gem. Art. 38 Abs. 1 Satz 2 und Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG zu. Diese beinhalten eine Frage über Investitionen in das Schienennetz, eine zu einem Gutachten zum Projekt „Stuttgart 21“ und eine zu Zugverspätungen und deren Ursachen.
Die BReg beantwortet die Fragen nur unzulänglich und bezieht sich dabei auf den „Schutz des Marktes“ und darauf, dass die BReg nicht der richtige Ansprechpartner für diese Fragen sei. Zudem seien die Fragen der A zu umfangreich gewesen um diese innerhalb der kurzen Zwei-Wochen-Frist gem. § 104 Abs. 2 GO-BT umfangreicher zu beantworten.
Partei A möchte nun ein Organstreitverfahren einleiten. Hat ein solches Verfahren Aussicht auf Erfolg?
Im Grunde genommen wurde die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 07. November 2017 (2 BvE 2/11 – Rn. (1-372)) geprüft.