Bei den nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Februar 2019 im ersten Staatsexamen in Saarland. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsfach: Öffentliches Recht
Gedächnisprotokoll:
Eine Stadt oder ein Bundesland (ich kann an dieser Stelle keine genaueren Angaben machen) möchte ein Waldgebiet (sog. Hambacher Wald) abroden. In diesem Gebiet lebt aber eine sehr seltene Fledermausart, seltene Spitzohrfledermaus, die bundesweit nur noch in diesem Waldgebiet vorkommt und daher besonders schützenswert ist.
Verboten wird dies durch eine im Sachverhalt genannte Verordnung oder Richtlinie. Gegen diese Regelung wird durch die Landesregierung oder eine andere Behörde ein Antrag beim Bundesverfassungsgericht gestellt.
Dennoch genehmigt die Landesregierung die Abholzung des bezeichneten Gebietes. Gegen diese Genehmigung wendet sich eine Naturschutzorganisation oder ähnliches (kann an dieser Stelle nicht mehr genauer wiedergegeben werden).
In der Sache geht es um eine besondere Form des Bund-Länder-Streits um die Frage der Umsetzung der Natura 2000 (oder so ähnlich genannten) Richtlinie im Hambacher Wald.
Art. 93 Absatz 1 Nr. 3 oder Nr. 4 GG in Verbindung mit § 13 Nr. 7 oder Nr. 8 BVerfGG in Verbindung mit §§ 68 bis 71 BVerfGG
Fallfrage: Zulässigkeit und Begründetheit dieses Antrages