Bei den nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Mecklenburg-Vorpommern im Juni 2019. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsgespräch:
Die Prüfung begann damit, dass er an dem Aktenvortrag-Fall anknüpfte. Dieser kam aus dem Zivilrecht. Eine Frau war in dem Fußabtreter hängen geblieben und hatte sich die Gucci Schuhe kaputt gemacht.
Frage, ob eine Strafbarkeit der Vermieterin vorliegt. 303 StGB; 223 StGB; 229 StGB.
Dann erfolgte eine lange Diskussion über die Kausalität und die Garantenstellung. Wir sprachen über § 13 StGB und das Analogieverbot im Strafrecht.
Dann wollte der Prüfer von uns Aktuelles aus dem Strafrecht wissen. Jeder musste dazu etwas sagen. Hierauf kann man sich super vorbereiten. Damit hat er bis jetzt JEDE Prüfung im Strafrecht begonnen (darauf hat er sogar im Vorgespräch hingewiesen!). Je mehr man zu sagen hat und dabei die entscheidenden Probleme erörtert und darstellt, desto besser findet er das. Hier kann man echt Pluspunkte sammeln.
Danach wollte er mit uns über Gaffer ,anlässlich eines Videos eines Polizisten, der einen Gaffer fragt, ob er nicht die Leiche von dichtem fotografieren möchte.
Dazu besprachen wir die §§ 201 a, 315 b, sowie 323 c. Hier erfolgte eine lange und ausführliche Prüfung.
Zwischendurch fragte er noch, wie man mit so einem Fall bei der Staatsanwaltschaft umgeht. Die Verdachtsarten sollten definiert und erklärt werden.
Zudem sollten Einstellungsgründe benannt und erklärt werden.
Die Prüfung war also ein bunter Mix aus allem. Zum Schluss mussten wir noch über Indemnität und Immunität sprechen. Abgrenzen und erklären. Wie das in der Praxis abläuft.
Die Prüfung war also ein bunter Mix aus allem