Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – Berlin vom April 2019

Bei den nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom April 2019 im ersten Staatsexamen in Berlin. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Zivilrecht

Gedächnisprotokoll:

A ist Fußballfan und hat eine Dauerkarte für seinen Lieblingsverein. Das entsprechende Stadion wird von einer GmbH betrieben. Eigentümerin des Stadiongrundstücks ist eine andere justistische Person. Beide haben eine Abrede über die Nutzung des Stadions getroffen. Die Eigentümerin hat dabei u.a. die Hausrechte an die GmbH „abgetreten“. Als A zu einem Spiel fährt parkt er sein Auto aus Parkplatznot vor dem Stadion auf einem Parkplatz der für den Vereinsvorstand reserviert ist. Vorstandsmitglied B kommt 20 Minuten später und sieht das Auto woraufhin er eine weitere juristische Person (C) mit dem Abschleppen beauftragt. An C ist B auch zu einem gewissen Prozentsatz selbst beteiligt. Zudem bestand ein Rahmenvertrag zwischen der GmbH und der C in dem insbesondere die Vergütung für die C genau geregelt war. Außerdem hatte die GmbH ihre etwaigen Ansprüche gegen etwaig falsch parkende Personen zuvor an die C abgetreten.
A geht nach dem Spiel zum Betriebsgelände der abschleppenden juristischen Person und zahlt wiederwillig die geforderte Gebühr gegenüber dem anwesenden Angestellten D um sein Auto zurückzuerhalten.
Danach äußert sich A öffentlich auf Facebook abfällig über den verantwortlichen Vereinsvorstand. Unter anderem wird der Verdacht geäußert, dass der B sich über Abschleppvorgänge mittelbar bereichere.
Daraufhin erlässt der Vorstand ein Hausverbot gegenüber A. Es wird u.a. mit den Bemerkungen des A auf Facebook und etwaigen gewaltverherrlichenden Fanrufen des B im Stadion begründet.
1. Bestand eine Berechtigung für den Abschleppvorgang?
2. Kann A das an das abschleppende Unternehmen gezahlte Geld zurückverlangen?
3. Ist das Hausverbot rechtmäßig?