Bei den nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Juni 2019 im zweiten Staatsexamen in Bayern. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsfach: Öffentliches Recht
Gedächtnisprotokoll:
Es sollte eine Entscheidung des VG zu drei Anträgen in einstweiligen Rechtsschutz nach § 80 V VwGO bezüglich Bauaufsichtsrechtliche Maßnahmen gefertigt werden.
Gegenstand war eine sofort vollziehbare Nutzungsuntersagung, gerichtet auf die Reduzierung eines Geflügeltatbestandes. Weiterhin ging es um eine sofort vollziehbare Beseitigungsanordnung bezüglich einer Kleinwindkraftanlage. Außerdem war ein Feststellungsantrag nach § 80 V VwGO analog bezüglich einer nicht für vollziehbar erklärten Baueinstellungsanordnung zu bearbeiten.
Innerhalb der Statthaftigkeit musste man erkennen, dass der Antrag auf Feststellung der aufschiebenden Wirkung bereits unstatthaft war, da die Behörde keine Vollzugs- oder Vollstreckungsmaßnahmen angekündigt hatte und auch keine Anhaltspunkte dafür lieferte, dass die aufschiebende Wirkung nicht respektiert werde. Außerdem war die Begründung nach § 80 III VwGO zu prüfen.
Bei der Anordnung, den Bestand von Geflügel zu reduzieren, musste erkannt werden, dass es sich um eine teilweise Nutzungsuntersagung handelte.