Gedächtnisrotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – Niedersachsen vom April 2019

Bei den nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom April 2019 im ersten Staatsexamen in Niedersachsen. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Strafrecht

Gedächnisprotokoll:

Aufgabe 1:
Strafbarkeit des A:
A und B fuhren in unterschiedlichen PKWs auf dem Kurfürstendamm. B wollte sein neues BMW Cabrio in knallgelb einfahren. An einer Ampel nickten die beiden sich gegenseitig zu und begannen sehr schnell zu fahren. Sie überführen Kreuzungen mit 150 h/km und auch rote Ampeln. An den Kreuzungen war zu der Nachtzeit keine Person unterwegs. Irgendwann verlor A die Kontrolle über sein Fahrzeug und stieß mit B zusammen. Dieser überschlug sich. Er wurde schwer verletzt. Das Fahrzeug erlitt einen Totalschaden. Während der Bergungsarbeiten blieb A dort und versperrte Rettungskräften den Weg. Er meldete sich nicht bei der Polizei. Nachdem alle den Unfallort verlassen hatten, verließ auch a diesen.
Strafbarkeit des P:
B liegt schwerverletzt im Krankenhaus und muss künstlich beatmet werden. er bittet den zuständigen Chefarzt p die Beatmungsgeräte auszuschalten. Dies tat er.
Aufgabe 2:
§ 257c StPO. Verzicht auf Rechtsbehelfe. Dies geschah ohne Verteidiger. War die Absprache rechtmäßig.