Bei den nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Juni 2019 im zweiten Staatsexamen in NRW. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsfach: Öffentliches Recht
Gedächtnisprotokoll:
Klausurkonstellation war eine Rechtsanwaltsklausur. Der Mandant wünscht Beratung nach Zustellung eines Kostenbescheids wegen Abschleppen seines Kfz.
Der Gebührenbescheid war abgedruckt.
Der Mandant ist schwerstbehindert und darf gemäß abgedruckter Regelung und seiner Ausnahmegenehmigung auch bis zu 3 Stunden im eingeschränkten Halteverbot (Schild Nr. 286 StVO) parken, wenn er eine Parkscheibe auslegt.
Mandant parkt während Arztbesuch im eingeschränkten Halteverbot und behauptet, eine Parkscheibe ausgelegt zu haben.
Mandant wird dennoch von einem von der Polizei angeforderten Abschleppunternehmen abgeschleppt. Polizisten behaupten, es wäre keine Parkscheibe vorhanden gewesen.
Am Verwahrplatz zahlt der Mandant die Verwahrgebühr in Höhe von rund 270 € und bekommt dafür PKW und Gebührenbescheid.
Mandant macht Foto am Verwahrplatz; keine Parkscheibe ersichtlich. Mandant sagt, diese hätte ja auch während des Transports herunterfallen können.
Mandant möchte nun wissen, ob und wie er gegen den Gebührenbescheid vorgehen kann.
Prozessual gab es noch ein Problem zur Klagefrist und Wiedereinsetzung: Mandant war einige Tage im Krankenhaus und konnte daher die Klagefrist unverschuldet nicht wahren.