Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – Saarland vom September 2019

Bei den nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom September 2019 im ersten Staatsexamen im Saarland. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Öffentliches Recht

Gedächnisprotokoll:

Prüfungsinhalt war ein sog. Paritätsgesetz. Dieses gibt vor, dass eine gleiche Anzahl von Frauen und Männern in einem Parlament sitzen müssen. Dies wird bereits durch Regelungen erfüllt, welche die Listen der Parteien betreffen und somit vorzugsweise weibliche Kandidaten einen Sitz im Parlament erhalten sollen. Hintergrund dessen ist die geringe Frauenquote in den Landes- aber auch im Bundesparlament. Der Sachverhalt wurde jedoch an die saarländischen Gegebenheiten angepasst. Entsprechend sollte eine Prüfung anhand der Saarlandischen Verfassung erfolgen. Dies setzte somit sowohl eine Prüfung der Zulässigkeit als auch der Begründetheit anhand der SLVerf voraus. Die Klausur bestand aus insgesamt drei Aufgabenteilen, welche sich in Prüfung der Zulässigkeit und Begründetheit (s.o.) und in zwei Abwandlungen in der Zulässigkeit gliederte. Hierbei unterschieden sich insbesondere die Antragssteller. Zu prüfen galt die Konstellation mit der Partei als Antragssteller, der Fraktion als Antragssteller sowie des einzelnen Abgordneten (bin mir nicht ganz sicher) als Antragssteller. Neben den genannten Normen aus dem GG waren natürlich die einschlägigen Normen aus dem Landesrecht zu nennen und zu prüfen.